Nehmt zunächst die kostenlose Rechtsberatung am zuständigen Amtsgericht war
Welches ist da zuständig. Bin da jetzt nicht so bewandert. Das in Karlsruhe oder das in Dortmund, wo die Klagende lebt?
Das es wegen der Vorlage nicht zu einer Anklage kommen muss ist klar, nur man möchte dieses Ding ja möglichst wasserdicht halten.
Wie ihr aber schon oben festgestllt habt, ist die Sache leider auch ansichtssache des Richters bzw. Staatsanwalt, wer da schuld hat! Aus anderen Gerichturteilen ist bekannt, dass sie Fisregeln als verbindlich angesehen werden. Sieht der entscheidungsträger nur die Bergneigung sprich talseite und bergseite, oder sieht er auch die reative Fahrbewegung?
Das mit den zeugen ist halt echt blöd, das nur ich das gesehen habe. Ihr Mann kam erst später hinzu und sie selber meinte am Unfallort, sie wisse nicht, wie der Unfall zusande kam... Jetzt erfindet sie schöne Geschichten
Nach dem Unfall kamen noch zwei oder drei andere Personen hinzu, die ich aber nciht genau zuordnen konnte und ich glaube aber auch nicht, das die das gesehen haben. Jedoch traue ich der klagenden zu, dass sie denen einfach sagt, was sie sagen sollen... hört sich jetzt ein bischen hirngepinnstig an ist aber durchaus möglich.
Ihrem Anwalt hat sie erzählt ich hätte ihrem Mann gesagt, meine freundin sei schuld, was aber gelogen ist. Der Krankenkassehat Sie erzählt, meine Freundin hätte gesagt, dass sie schuld sein, das ist aber ebenfalls gelogen. Dieser Widerspruch zeigt ja schon, das sie wirklich nicht genau weiß, was da passiert ist. Das ist auch das, was wir halt so als kleines Ass im Ärmel betrachten... Aber wirklcih weiterhelfen tut uns das nicht.
Ich weiß, dass meine Freundin da sicher nicht fahrlässig runter gefahren ist. Erstens weil ich sie gut und ihre Fahrkünste kenne, zweitens weil ich es gesehen habe.
Aber wir werden wohl doch einen anwalt einschalten, da man besser dort en paar hundert Euro bezahlt, als später einige tausend.