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Wichtige Frage wegen Skiunfall

lanschi schrieb:
aber so wie du das schilderst, dass beide praktisch nur umgefallen sind, da kann doch nicht viel passiert sein.

Eine ehemalige Studienkollegin von meinem Vater ist beim Skifahren auf den Hinterkopf gefallen - aus dem Stand.
12 Stunden später war sie tot.
 
buzi schrieb:
Also Sie sit wirklich wegen Fahrlässiger Körperverletzung vorgeladen. Laut Ihrem Ehemann ist Sie nämlich gegen alles versichert gewesen. Deshalb tippe ich auch auf Abzocke. Was sich die klagende getan hat wissen wir nicht.

Nochmal: Das eine ist ein Straftatbestand, d. h. ein Staatsanwalt würde deine Freundin wegen fahrlässiger Körperverletzung in einem Strafprozess anklagen (ggf. mit der Geschädigten als Nebenklägerin) und ihr würde eine Strafe drohen.

Das andere wäre ein zivilrechtlicher Prozess, bei dem die Geschädigte deine Freundin auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagt, weil sie sie schuldhaft verletzt hat.

Nichts für ungut, aber spätestens, wenn es euch nicht gelingt, anhand der Vorladung zu erkennen, um welche Variante es sich handelt, solltet ihr wirklich dringend einen Anwalt hinzuziehen!
 
Lasst euch nicht verrückt machen. Eine Vorladung wegen Körperverletzung bedeutet lediglich, dass dieser Vorwurf im Raum steht und deine Freundin sich dazu äußern soll.
Sie bedeutet nicht, dass Anklage erhoben wird.
Die Einschaltung eines Anwalts ist natürlich nie verkehrt, aber wenn ihr keine RSV und HP-Versicherung habt, eine teure Sache.
Nehmt zunächst die kostenlose Rechtsberatung am zuständigen Amtsgericht war.
Wenn deine Freundin dann bei der Anhörung die Sache wahrheitsgemäß schildert, hat sie ihrer Pflicht bei der Anhörung genüge getan.
Erst wenn Polizei oder auch Staatsanwaltschaft beide Prozessparteien gehört haben, wird über die Eröffnung eines Strafprozesses entschieden - nicht eher. Es gibt da keinen Automatismus.
Dresdner
 
Spielen wir's doch mal durch. Der ganze Tathergang kann nur anhand von Zeugenaussagen von Beteiligten und u.U. befangenen Personen rekonstruiert werden. Da kommt nichts raus. Ein Strafverfahren, wird wohl mangels Beweise eingestellt werden und zivilrechtlich wird sich in diesem Falle die andere Seite auch kaum zu einem Rechtsstreit hinreißen lassen, der dann mit einem Vergleichsangebot, mit dem beide Seiten leben können beginnt, und mit einem Schuldspruch zu Ungunsten dessen der das Vergleichsangebot ausgeschlagen hat endet.
Soweit meine Einschätzung.
 
fettiz schrieb:
Man kann dabei nur auf die FIS-Regeln hinweisen:

5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

Erläuterung: Regel 5
Die Erfahrung zeigt, dass das Einfahren in eine Piste und das Wiederanfahren nach einem Halt gelegentlich zu Unfällen führen. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass ein Skifahrer oder Snowboarder, der anfährt, sich harmonisch und ohne Gefahr für sich und andere in
den allgemeinen Verkehrsfluss auf der Abfahrt einfügt.
Befindet er sich dann – wenn auch langsam – in Fahrt, hat er gegenüber schnelleren und von hinten oder oben kommenden Skifahrern und Snowboardern wieder den Vorrang nach Regel 3.
Die Entwicklung von Carvingskis und Snowboards erlaubt es deren Benützern, ihre Schwünge und Kurven auch hangaufwärts auszuführen. Sie bewegen sich damit entgegen dem allgemein hangabwärts fliessenden Verkehr und sind entsprechend verpflichtet, sich rechtzeitig auch nach oben zu vergewissern, dass sie das ohne Gefahr für sich und andere tun können.

Also wird sich die Unfallgegnerin auf FIS Regel 2 und 3 berufen, und behaupten, dass sie bereits gefahren ist:

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine
Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-,
Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

Gut es ist jetzt ein Rechtsstreit - wenn Deine Schilderung so stimmt, und der Richter dieser folgt, dann sollte es kein Problem darstellen. Aber was ist, wenn die Fahrerin dem Richter einen anderen Sachverhalt glaubhaft machen kann?!? Warum besteht sie nicht auf eine Regulierung über die Haftpflicht? Das zur Schuldfrage.

Was mich stutzig macht, ist die Frage nach der fahrlässigen Körperverletzung. Das sollte äußerst schwierig sein, einem normalen Skifahrer das nachzuweisen, insbesondere bei den derzeitigen Pistenbreiten. Anders sieht es mit einer "Pistenrennsau" aus. Die Gegnerin möchte dabei wahrscheinlich noch einen Extrabonus raushauen...

Aber bin gespannt auf Deine Ergebnisse...
Fis-Regeln sind lediglich Verhaltenshinweise an Skifahrer. Sie haben aber weder straf- noch zivilrechtliche Relevanz. Mit Ihnen zu argumentieren, dürfte sinnlos sein.
 
Da muss ich dir ein wenig wiedersprechen. In der Schweiz ist es so, dass für zivilrechtliche Ansprüche durch den Anspruchsteller ein Verschulden der Gegenpartei bewiesen werden muss. Zur Beurteilung der Schuldfrage werden auch durch die Gerichte die FIS-Regeln beigezogen da diese die einzigen für die Mehrheit bekannten Verhaltensregeln auf Skipisten sind.
 
Nehmt zunächst die kostenlose Rechtsberatung am zuständigen Amtsgericht war

Welches ist da zuständig. Bin da jetzt nicht so bewandert. Das in Karlsruhe oder das in Dortmund, wo die Klagende lebt?
Das es wegen der Vorlage nicht zu einer Anklage kommen muss ist klar, nur man möchte dieses Ding ja möglichst wasserdicht halten.
Wie ihr aber schon oben festgestllt habt, ist die Sache leider auch ansichtssache des Richters bzw. Staatsanwalt, wer da schuld hat! Aus anderen Gerichturteilen ist bekannt, dass sie Fisregeln als verbindlich angesehen werden. Sieht der entscheidungsträger nur die Bergneigung sprich talseite und bergseite, oder sieht er auch die reative Fahrbewegung?
Das mit den zeugen ist halt echt blöd, das nur ich das gesehen habe. Ihr Mann kam erst später hinzu und sie selber meinte am Unfallort, sie wisse nicht, wie der Unfall zusande kam... Jetzt erfindet sie schöne Geschichten
Nach dem Unfall kamen noch zwei oder drei andere Personen hinzu, die ich aber nciht genau zuordnen konnte und ich glaube aber auch nicht, das die das gesehen haben. Jedoch traue ich der klagenden zu, dass sie denen einfach sagt, was sie sagen sollen... hört sich jetzt ein bischen hirngepinnstig an ist aber durchaus möglich.
Ihrem Anwalt hat sie erzählt ich hätte ihrem Mann gesagt, meine freundin sei schuld, was aber gelogen ist. Der Krankenkassehat Sie erzählt, meine Freundin hätte gesagt, dass sie schuld sein, das ist aber ebenfalls gelogen. Dieser Widerspruch zeigt ja schon, das sie wirklich nicht genau weiß, was da passiert ist. Das ist auch das, was wir halt so als kleines Ass im Ärmel betrachten... Aber wirklcih weiterhelfen tut uns das nicht.
Ich weiß, dass meine Freundin da sicher nicht fahrlässig runter gefahren ist. Erstens weil ich sie gut und ihre Fahrkünste kenne, zweitens weil ich es gesehen habe.
Aber wir werden wohl doch einen anwalt einschalten, da man besser dort en paar hundert Euro bezahlt, als später einige tausend.
 
Hab aus Snowflats Bericht mal ein Bild rausgesucht. Ist die Stelle zufällig drauf zu sehen. Zumindest ist das der obere Bereich, an dem an der linken Seite der 8er Almlift verlaufen müßte.
8359mZNW.jpg
 
doppelpost
 
Ansonsten gibt ja bekanntlich google-earth etwas über Hochfügen her.
Hier der SL-8erAlm:
 

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Jop, dort ist es passiert! etwa unteres Drittel der Piste, dort wo die 4 skifahrer sind, wenn man vom Zusammentreffen der beiden Pisten in richtung bildmitte geht!
 
Mal ganz prinzipiell:

- Der Unfall ist in Österreich passiert. Kann in letzter Konsequenz ein deutsches Gericht überhaupt dafür zuständig sein?

- Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? Gibt es unbefangene Zeugen (der Mann der Frau ist befangen)? Wenn Nein: Aussage gegen Aussage => keine Klärung der Schuldfrage möglich => Einstellung des Verfahrens.
 
ja, man kann das in Deutschalnd einklagen, da es beide deutsche Staatsbürger sind... das habe ich schon wo gelesen. Und nein, der Unfall wurde nicht polizeilich aufgenommen. Sowohl ihr Mann als auch ich gingen nicht davon aus, dass es was wirklich ernsthaftes werden würde.

Der Mann der Frau ist eh ein fast unbrauchbarer Zeuge, da er nichts gesehen hat, sondern den Unfallhergang von mir erzählt bekomen hat, aber ohne dass ich erwähnt hätte wer schuld ist, oder das man hätte meinen können es hätte jemand schuld, ich habs neutral erzählt.
Wenn er was anderes erzählt, dann lügt er.
 
Also meine Freundin hat heute ihre Aussage gemacht und dabei auch deutlich gemacht, dass sich die Klägerin schon im Vorfeld widersprochen hat und ihr falsche Aussagen unterstellt.
Dabei kam raus, das die Gegenpartei noch mehr lügt, als vorher angenommen.
Jetzt behauptet der Ehemann der Klägerin sogar, er hätte den Unfall genau gesehen, was definitiv falsch ist.
Demnächst muss nun ich eine Aussage machen. Der Polizeibeamte meinte, dass die Chance, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, aber eher gering ist, da es hier wirklich Aussage gegen Aussage stehen wird.

Über soviel Dreistigkeit kann man echt nur den Kopf schütteln...
 
Mach Dir keine Sorgen, die können nicht beweisen, was nicht passiert ist. Die Sache wird sich im Sande verlaufen.

Im übrigen bist du der einzige unbefangene Zeuge der Ereignisse, da mit keinem der Beteiligten verwandt, verschwägert oder verheiratet. Somit wird deine Aussage ausschlaggebend sein. Lass die Olga aus DO einfach stumpf auflaufen.
 
Roberto schrieb:
Im übrigen bist du der einzige unbefangene Zeuge der Ereignisse, da mit keinem der Beteiligten verwandt, verschwägert oder verheiratet.
Aber er ist ihr Freund. Zählt das nicht?
 
rechtlich ist das nicht wirksam soweit ich weiss. Es besteht kein Verwandschaftliches Verhältnis, allerdings sind Richter auch menschen und lassen das vielleicht auch unbewusst mit einfliessen
 
Wenn der Richtersich auf die FIS Regeln beruft, dann sollte das eine klare Angelegenheit sein. Es gibt zwar unzählige Formulierungen, aber meines Wissens steht da sinngemäß drinn, das der fordere, langsamer Schifahrer Vorfahrt hat, und das war wohl eindeutig deine Freundin.Von unterer Schifahrer istda nie die Rede.
 
buzi schrieb:
Also meine Freundin hat heute ihre Aussage gemacht und dabei auch deutlich gemacht, dass sich die Klägerin schon im Vorfeld widersprochen hat und ihr falsche Aussagen unterstellt.
Dabei kam raus, das die Gegenpartei noch mehr lügt, als vorher angenommen.
Jetzt behauptet der Ehemann der Klägerin sogar, er hätte den Unfall genau gesehen, was definitiv falsch ist.

wird ja immer krasser, da is wohl jemand arg geldgeil!!!
kotzen mich solche Leute an die sich unberechtigt durch Klagen bereichern wollen :evil:
 
GMD schrieb:
Aber er ist ihr Freund. Zählt das nicht?

Definiere "Freund". :wink:

Das ist ein weites Spektrum von-bis und eben nichts, was sich urkundlich vor einem dt. Gericht nachweisen ließe. Vor dem Gericht haben die beiden das gleiche Verhältnis wie mein Postbote und mein Zahnarzt: Gar keines. Die beiden können sich auch als "Bekannte" ausgeben oder als Bewohner einer Wohngemeinschaft, falls sie zusammen wohnen.

Kurz: Es zählt nicht. 8)
 
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