18jährige Vandalen ackern Fußballplatz um
"Wir wollten auf dem Rasen den Allrad-Antrieb unseres Golfs testen", so die Burschen vor dem Landesgericht. Auf dem Platz sei schließlich kein Fahrverbotsschild gestanden.
Saftige Geldstrafe für 18-Jährige. Seit dem 8. November 2006 kann auf dem Fußballplatz in Sonntag nicht mehr gekickt werden. Der Grund: Ein 18-jähriger Angestellter hatte in der Nacht mit seinem 3 er-Golf zahllose Runden über den schneebedeckten Rasen gedreht. Beifahrer war sein Freund, ein 18-jähriger Lehrling. Beide wollten angeblich den Allrad-Antrieb des neuen Autos testen.
„Das Ganze war ein Versehen“, erklärt der junge Mann in Sportklamotten am Donnerstag im Prozess am Feldkircher Landesgericht. „Ich wusste nicht, dass das ein Fußballplatz ist. Ich dachte es sei ein Parkplatz“, erzählt er der Richterin grinsend. Die großen Tore auf dem Feld hatte er wohl übersehen.
„Machen Sie sich nicht lächerlich“, antwortet die Richterin. „Bei Ihrer Verwüstung sind sogar Stücke aus dem Grün geflogen.“ Den Burschen sei klar gewesen, dass sie die Wiese zerstören und damit Flurschäden anrichten.
Der Schaden: 5000 Euro
Der Sachschaden beläuft sich auf über 5000 Euro. „Der Platz kann 12 Wochen lang nicht bespielt werden“, so Sonntags Bürgermeister Franz Ferdinand Türtscher zur NEUE. Das Jugendtraining musste vorübergehend nach Raggal verlegt werden.
Gestellt wurden die Vandalen damals von mehreren Einheimischen. „Anwohner bemerkten den Lärm und kesselten mit ihren Autos den Golf auf einem schmalen Weg ein“, erinnert sich Polizist Jakob Gassner.
„Als wir die jungen Burschen dann zur Rede stellten, war ihnen die Sache sichtlich peinlich“, so der Beamte.
Im Prozess geben sich die Auto-Rowdys naiv: „Wir haben nicht damit gerechnet, dass wir einen Schaden anrichten“, sagt der Beifahrer. Der 18-Jährige schlägt vor, dass sein Bekannter, der im Baugewerbe arbeitet, den Platz doch „zu einem fairen Preis“ richten könne.
Besonders einsichtig zeigen sich die Fahranfänger nicht. „Warum wird der Platz nicht abgesperrt, wenn er angeblich so teuer ist? Warum steht dort kein Fahrverbotsschild?“, will der Lehrling ernsthaft von Richterin Karin Dragosits wissen.
„Wir sind hier nicht im Kasperltheater“, erwidert sie und verurteilt den Lenker zu 2400 Euro Geldstrafe. Der Beifahrer muss 1560 Euro Strafe zahlen. 3500 Euro darf der Fußballverein für Reparaturkosten von den beiden kassieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.