• Willkommen im neuen Alpinforum!

    Das Alpinforum ist erfolgreich auf die neue Forensoftware XenForo umgezogen. Benutzerkonten und Foreninhalte wurden übernommen, sodass ihr euch wie gewohnt anmelden könnt.

    Schaut euch gerne um und probiert die neuen Funktionen aus. Solltet ihr Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken, meldet sie bitte im entsprechenden Thema.

    Alle Informationen zur Migration und zum neuen Forum findet ihr hier:

    Zur ausführlichen Ankündigung

    Viel Spaß im neuen Alpinforum!

    Euer Alpinforum-Team

Auto ...

Julian96 schrieb:
Zweitens die Geschwindigkeit des Überholenden muss 20 km/h über der des Überholten liegen ohne die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.
ist das wirklich gesetzlich geregelt?

aus meiner Sicht scheitert es - zumindest in Freiburg meist eher an den 1,5 m Mindestabstand während des Ueberholens.

Wie auch immer, ein generelles Überholverbot in Tempo 30 Zonen wuerde einfach Klarheit schaffen.
 
albe-fr schrieb:
ist das wirklich gesetzlich geregelt?

Mir wurde es in der Fahrschule so beigebracht. Es gibt weiterhin ein Gesetz das besagt ein Überholvorgang darf nicht länger als 45s dauern.
Ich meine aber schon, dass das mit den 20km/h gilt.
 
Ich finde dies hier :wink:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.
bei unklarer Verkehrslage oder
2.
wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
(3a) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
 
Da fallen die Kreuzungen wohl unter unklare Verkehrslage (ich sehe ja nicht ums Eck) und die 20km/h unter wesentlich höhere Geschwindigkeit :lol:
 
albe-fr schrieb:
Julian96 schrieb:
Zweitens die Geschwindigkeit des Überholenden muss 20 km/h über der des Überholten liegen ohne die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.
ist das wirklich gesetzlich geregelt?
...
Julian96 schrieb:
Es gibt weiterhin ein Gesetz das besagt ein Überholvorgang darf nicht länger als 45s dauern.
Ich meine aber schon, dass das mit den 20km/h gilt.
Beides steht nicht im Gesetz, das icedtea richtig zitiert hat. Es gibt nur Rechtsprechung dazu, die z.T. deutlich anders ausfällt. So können auf der BAB zwischen zwei LKW auch 10 km/h genügen (OLG Zweibrücken), innerorts ebenfalls 10 km/h (50 ggü. 40 . BGH). Läßt sich alles leicht ergoogeln.
 
bleiben halt die 1.5 m, die in den wenigsten Tempo 30 Zonen einzuhalten sind.
 
Bei nem Überholverbot gäbe es aber bald keine Busfahrer mit Fahrerlaubnis mehr ;)

Solange bleibt als Radler nur fast mittig auf der Spur zu fahren um es in der Regel zu verunmöglichen beschissen überholt zu werden
 
molotov schrieb:
Bei nem Überholverbot gäbe es aber bald keine Busfahrer mit Fahrerlaubnis mehr ;)
ich habe mal einen Strassenbahnfahrer angezeigt - mit Zeugen und Bildern der Stelle, der hat seine Fahrerlaubnis fuer 3 Monate verloren. :D
 
na da kannst ja mal richtig Stolz sein :rolleyes: , ich glaube Du hättest Dich in der DDR wohlgefühlt
(vielleicht kommst da sogar her)
 
Julian96 schrieb:
Meines Wissens nach skaliert die Leistung eines Elektromotors ziemlich linear mit der Baugröße und damit auch mit dem Gewicht und den verwendeten Materialien.

Nicht ganz. Das Drehmoment skaliert mit der Grösse!
Für eine vernünftige Fahrleistung in niedrigen Geschwindigkeitsbereich (vollbeladene Steigungen, etc.) brauchst Du schon ein vernünftiges Moment.
Da ist der Weg zu einer tollen Leistung sehr kurz, musst nur den Eckpunkt ein bissl verschieben und höhere Drehzahlen erlauben.

Und nur weil es morgen (oder übermorgen?) noch bessere Technik gibt sollte man nicht immer veraltete Technik weiter neu kaufen.
Sonst kannst Du nie einen technologischen Fortschritt erreichen, wenn niemand etwas neues kauft da es morgen ja veraltet sein könnte.

der Lange
 
molotov schrieb:
Der zweite Artikel bezieht sich auf ein kleines Dorf, hier gibts nen Dorfladen, insgesamt wenig übergeordneten Verkehr und man hätte gerne Tempo 30 vor dem Laden weiil viiele Fußgänger unterwegs sind und dazu die Topo nicht ganz vorteilhaft für die Übersichtlichkeit (kuppe) ist. Hier gehts trotz Wunsch der kommunalen Würdenträger nicht. Selbiges in meinem Ort: die Dorfstraße ist relativ breit, wir haben zu bestimmten Tageszeiten aber Schwerverkehr durch Kiestransporte und dazu parkende Autos auf der Straße. Ansonsten aber kaum übergeordneten Verkehr, auch hier scheint es nicht möglich zu sein, da zu leise im Schnitt.

Dann würde ich noch mal mit meinen kommunalen Politikern reden, noch jedes Dorf hier in der Gegend, das 30 einführen wollte, hat das auch mit politischem Druck geschafft. man kann sich ja auch Hilfe holen, siehe:

https://www.strasse-zurueckerobern.de/anleitungen/tempo-30/
 
Generelles Überholverbot in besagten Zonen würde ja dann auch heissen dass kein Radfahrer mehr einen anderen Radfahrer überholen darf. Da erreicht ja die Polizei ihre Sollbussen nur schon mit Radfahrern alleine.
 
Wenn es so einfach ist? Wieso machen die Grossen das nicht schon lange?
 
albe-fr schrieb:
molotov schrieb:
Bei nem Überholverbot gäbe es aber bald keine Busfahrer mit Fahrerlaubnis mehr ;)
ich habe mal einen Strassenbahnfahrer angezeigt - mit Zeugen und Bildern der Stelle, der hat seine Fahrerlaubnis fuer 3 Monate verloren. :D
Bist ja sogar noch stolz drauf. Na wenn es dir dann besser geht nach deinem "Triumph", passts ja. ...
Kriegst den nächsten freien Posten als Blockwart.

Aber eins verstehe ich nicht. Molotov redet vom überholen und du hast in dem Zusammenhang einen Strassenbahnfahrer angezeigt. Wie hat er das gemacht, da die Bahn auf Schienen fährt wird es mit dem überholen schwierig .
Aber bin kein Blockwart vielleicht kapier ich es deswegen net .
 
Ich nehme an, er meint die 1,5m Seitenabstand. Es gibt Radfahrer, die fahren rechts ran, wenn du dich mit der Bahn näherst. Und es gibt natürlich solche wie Albe: Gegenseitige Rücksichtnahme Fehlanzeige. Die stellen sich dann mit dem Rad provokant vor dich, wenn du gerade per Permissivsignal Ausfahrt hast und blockieren dich. (Dann beschweren sich die Leute über Verspätung)
Definitv sind nicht alle Straßenbahnfahrer heilig, aber den Anspruch nach Pünktlichkeit und Stvo-konformer Fahrweise in Einklang zu bringen ist ein großer Balanceakt. Wenn dann noch der Paragraphenreiter mit viel Genuss die Bahn anzeigt, muss man sich nicht wundern, warum den Job keiner mehr machen will.
Albe, hock dich doch einfach mal selbst in so ein Teil und mach dich nützlich. Da tust du was gutes und lernst mal andere Sichtweisen kennen.
Übrigens wäre ich für ein Radverbot in der Nähe von Tramschienen. (Separate Radwege ausgenommen)
 
Christopher schrieb:
Ich nehme an, er meint die 1,5m Seitenabstand.

korrekt, der Abstand zwischen Strassenbahn und den rechtsparkenden Autos war <1,2 m und der Fahrer meinte mich mit relativ geringer Differenzgeschwindigkeit < 10 km/h überholen zu muessen.
 
albe-fr schrieb:
Christopher schrieb:
Ich nehme an, er meint die 1,5m Seitenabstand.

korrekt, der Abstand zwischen Strassenbahn und den rechtsparkenden Autos war <1,2 m und der Fahrer meinte mich mit relativ geringer Differenzgeschwindigkeit < 10 km/h überholen zu muessen.

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Dieser Paragraf der Stvo verbietet dir ausdrücklich nicht, auch mal kurz langsam an der Seite zu fahren und in gegenseitiger Rücksicht den Tramfahrer durchzuwinken. :)
Wie verhälst du dich da eigentlich in Haltestellen? Beachtest du die Schrittgeschwindigkeit, Überholverbote, etc.? Achtest du den Vorrang, wenn ein Öffi links den Blinker setzt?
Finde es auch sehr beachtlich, dass du andere an Ihren Aluhut erinnerst, während du deinen nie absetzt! Dein Aluhut hat einfach nur andere Eigenschaften, nämlich Intoleranz und Unrücksicht auf andere in vielen Bereichen außerhalb von Corona. :wink:

*Unverständnis, Kopfschütteln und die volle Bereitschaft eine Verwarnung/Sperre für diesen Post zu kassieren...*
 
Ich denk mir im Straßenverkehr auch oft:

"Ein Kondom hätte so viel verhindern können"
 
Sich wegen Andern im Straßenverkehr aufzuregen ist definitiv die verschwendeste aller Lebzeiten.

In der Ruhe liege die Kraft :mrgreen:
 
Zurück
Oben