Pilatus
Cho Oyu (8201m)
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j-d-s schrieb:Wow, 500 bei einer Einwohnerzahl von 500.000 im Kanton Genf. Ganze 0,1%.
Das sind die hospitalisierten, nicht die positiven! Das ist sau viel...
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j-d-s schrieb:Wow, 500 bei einer Einwohnerzahl von 500.000 im Kanton Genf. Ganze 0,1%.
ThomasK schrieb:Ich mag es überhaupt nicht, wenn man mir Aussagen unterschiebt, die ich nicht gemacht habe. Ich habe nicht im Geringsten behauptet, dass sich 100 % anstecken, ganz im Gegenteil. Ich sprach explizit von ca. 63 %.
1. Für die Basisreproduktionszahl R0 wurden bezüglich des Coronavirus verschiedene Werte angegeben. Sie schwanken um den Wert 2,7 herum. Dieser Wert liegt in der Nähe von e, was nun bei Corona reiner Zufall ist. Allerdings streuen die Zahlen, da man einige unbekannte Faktoren nicht hinreichend genau bestimmen kann. Nicht Zufall ist aber, dass gilt:
R0 * (1 - q) = 1, wobei q die Herdenimmunität ist. Da bei Corona R0 in der Nähe von e liegt, liegt somit die Herdenimmunität in der Nähe von 63%. Dies wurde auch immer wieder in der Öffentlichkeit so gesagt.
[...]
alpennon schrieb:Aktuelle Estimates der IFR:
alpennon schrieb:Drosten: 0,4-0,9%
Das heißt, wir müssten in Deutschland mit einer Infektionssterblichkeit rechnen, die nach dieser Auswertung so an die ein Prozent rangeht oder sogar knapp über ein Prozent geht. Das habe ich jetzt nicht ausgerechnet. Ich bin kein Demograf, das kann ich auch nur überschlagen. Aber es wäre vielleicht interessant, wenn das mal jemand ausrechnet, die Studie ist frei verfügbar.

3) Ich leide an einer Behinderung/Erkrankung und kann deshalb in Geschäften oder im ÖPNV keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bin ich dennoch dazu verpflichtet?
Nein. Wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie an einer Behinderung leiden/leidet, die das Tragen einer „Maske“ unzumutbar erschwert oder unmöglich macht, muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Denken Sie bitte im Einzelfall daran, möglichst eine (formlose) ärztliche Bestätigung mitzuführen, um die für Sie oder Ihr Familienmitglied geltende Ausnahme ggf. glaubhaft machen zu können.
Die gleiche Regelung gilt für Menschen, die an Asthma oder einer anderen Erkrankung leiden, die das Tragen einer „Maske“ unzumutbar erschwert. Wenden Sie sich für die Attestierung bitte an Ihren Arzt.
Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Mitbürger sollten Sie dann jedoch prüfen, ob Sie nicht eine andere Lösung für Ihre täglichen Versorgungsgänge finden (z.B. Lebensmittel liefern oder von Angehörigen oder Nachbarn mitbringen lassen).

Pilatus schrieb:Also einziger medizinisch nachvollziehbarer Grund für eine Befreiung von der Maskenpflicht ist eine geistige Behinderung.
Alle anderen sind Egoisten die sich ein Gefälligkeitsgutachten haben geben lassen.
Pilatus schrieb:Also einziger medizinisch nachvollziehbarer Grund für eine Befreiung von der Maskenpflicht ist eine geistige Behinderung.
Alle anderen sind Egoisten die sich ein Gefälligkeitsgutachten haben geben lassen.
1. Schreibt das Ministerium nicht, man a) "solle aus"Rücksicht" auf Andere" b) "alle Orte meiden, wo die Markenpflicht herrscht"MarcB96 schrieb:Eine andere, nicht weniger wichtige Frage ist doch, soll man es wirklich vielleicht über Jahre lang beibehalten, diejenigen, die aktuell von der Maskenpflicht zwar befreit sind Jahre lang massiv eingeschränkt sind oder jahrelang Gefahr laufen, potentiell Opfer von Menschen zu werden, die sie aus Angst als Bedrohung ansehen?![]()
Allein wenn ich dran denke, dass das bayerische Gesundheitsministerium rät, man solle aus "Rücksicht" auf Andere alle Orte meiden, wo die Maskenpflicht herrscht...und das vielleicht über Jahre.....dann wird mir ehrlich gesagt schlecht.
Auszug aus der entsprechenden Email der bayerischen Staatsregierung:
3) Ich leide an einer Behinderung/Erkrankung und kann deshalb in Geschäften oder im ÖPNV keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bin ich dennoch dazu verpflichtet?
Nein. Wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie an einer Behinderung leiden/leidet, die das Tragen einer „Maske“ unzumutbar erschwert oder unmöglich macht, muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Denken Sie bitte im Einzelfall daran, möglichst eine (formlose) ärztliche Bestätigung mitzuführen, um die für Sie oder Ihr Familienmitglied geltende Ausnahme ggf. glaubhaft machen zu können.
Die gleiche Regelung gilt für Menschen, die an Asthma oder einer anderen Erkrankung leiden, die das Tragen einer „Maske“ unzumutbar erschwert. Wenden Sie sich für die Attestierung bitte an Ihren Arzt.
Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Mitbürger sollten Sie dann jedoch prüfen, ob Sie nicht eine andere Lösung für Ihre täglichen Versorgungsgänge finden (z.B. Lebensmittel liefern oder von Angehörigen oder Nachbarn mitbringen lassen).
Allein aus dem Grund muss die Maskenpflicht über kurz oder lang fallen!
Es kann doch nicht sein, dass man Rücksicht und Solidarität predigt und den Schwächsten in der Bevölkerung (Behinderten, Chronisch Kranken, Kindern) gleichzeitig möglicherweise die nächsten Jahre kaputt macht.![]()
j-d-s schrieb:Nunja. Die Masken konnten die zweite Welle nicht verhindern. Aber das konnten alle anderen Maßnahmen auch nicht.
"What about..."MarcB96 schrieb:Eine andere, nicht weniger wichtige Frage ist doch,
MarcB96 schrieb:soll man es wirklich vielleicht über Jahre lang beibehalten, diejenigen, die aktuell von der Maskenpflicht zwar befreit sind Jahre lang massiv eingeschränkt sind oder jahrelang Gefahr laufen, potentiell Opfer von Menschen zu werden, die sie aus Angst als Bedrohung ansehen?![]()
Pancho schrieb:j-d-s schrieb:Nunja. Die Masken konnten die zweite Welle nicht verhindern. Aber das konnten alle anderen Maßnahmen auch nicht.
Wurde auch nie ernsthaft versprochen. Es geht immer um Wahrscheinlichkeiten.
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