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Die Vermessung der Pisten

Pistencruiser schrieb:
Wobei ich mir die Frage stelle, ob dieser Sachverhalt nicht doch auch strafrechtlich relevant sein könnte denn...
a) wird hier ganz klar mit falschen Angaben geworben bzw. dem Kunden ein Produkt verkauft, dessen zugesicherte Eigenschaften in der Realität klar beweisbar nicht vorhanden sind. Für mein Rechtsempfinden wäre hier der Tatbestand des Betruges bereits mehr als erfüllt.

Das ist nicht so klar - da es keine offiziellen Normen/Defintionen zu "Pistenlänge" gibt, kann man das durchaus verschiedenen Definieren.
Solange die angaben im Rahmen der vom Betreiber angegeben Definitionen sind, sind sie nicht "falsch".

Pistencruiser schrieb:
b) findet hier mithilfe wissentlich getätigter Falschangaben eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Konkurrenz statt, welche mit (halbwegs) korrekten Angaben wirbt und aufgrund dessen einen klaren Wettbewerbsnachteil hin nimmt.

Auch hier ist das Problem: Was ist eine korrekte Angabe? Es ist nirgendwo festgeschrieben, wie eine Pistenlänge korrekt zu bestimmen ist...

Ganz so einfach ist das Argument "Falschangabe" nun auch nicht. Z.b. in einem Erdbeerjoghurt sind ja auch nicht unbedingt Erdbeeren drin - somit könnte man das auch als Falschangabe interpretieren - trotzdem ist das legal, einen Joghurt, der lediglich Geschmacksstoffe enthält, Erberdjoghurt zu nennen und Erdbeeren auf der Packung Erdbeeren abzubilden.
 
Ähnlich wie beim Stubaier Gletscher argumentiert er: „Der Teufel liegt im Detail. Wenn Sie zum Beispiel wie bei mir im Skigebiet in Gerlos eine Piste haben, die einen Kilometer lang ist und 500 Meter breit: Ist das jetzt eine Piste, sind es zwei Pisten? Wie wertet man das?“
Oh mann das ist nicht deren Ernst?

Wenn ich einen Apfel haben, der statt 10cm einen Durchmesser von 20cm hat: Ist das jetzt ein Apfel, oder sind es zwei Äpfel?

Den Rest könnt ihr euch denken. Sowas lernt man schon im Kindergarten und wenn nicht in der Vorschule unter dem Begriff "Mengenlehre"

:lach:
 
Die Frage in wie weit man sich dort im definitionsfreien Raum bewegt ist natürlich berechtigt.
Die Stubaier ziehen sich im Moment damit aus der Affäre, indem sie im Kleingedruckten erwähnen, das es sich bei der Pistenlänge um eine sog. "effektive Fahrstrecke" handelt( auch wenn es physikalisch nahezu unmöglich ist auf diese Fahrstrecke zu kommen).
Diese ist natürlich nicht zu definieren da ein rechtverbindlicher Standard fehlt.
Bei anderen Gebieten, die ebenso übertreiben habe ich diesen einschränkenden Hinweis noch nicht entdeckt.
Auch die Stubaier haben diesen Passus ja erst ergänzt, als die Offenlegung der Schummelei gewisse Kreise gezogen hat.

Klar hast du recht: Ein Erdbeerjoghurt enthält nicht zwingend Erdbeeren; Leberwurst keine/kaum Leber, etc...
Da lassen sich diverse Beispiele finden.
Kaufe ich jedoch beispielsweise ein Getränk in einer 0,5l Packung, so habe ich einen definitiven Rechtsanspruch, dass dort auch ein halber Liter drin ist.
Ebenso wird das "Produkt Skigebiet" mit einer Längenangabe beworben die ebenso physisch klar definiert ist.
Und ein Kilometer ist nunmal eine klar definierte Größe daran kann man auch im Stubai und in Kaltenbach kaum rütteln.

Das sich Skigebiete dort untereinander -auch wenn sie in Konkurrenz stehen - nicht wehtun und den Klageweg beschreiten versteht sich von selbst.
Man würde sich ja nur ins eigene Fleisch schneiden.
Und das nun ausgerechnet in Tirol ein Verbraucherschutzverband auf die Idee kommt, sich hier zum Anwalt des Kunden zu machen halte für ebenso ausgeschlossen. :wink:

Jedoch bin ich mir wirklich nicht sicher, wie eventuelles Urteil aussehen würde, sollte tatsächlich mal eine unabhängige Organisation (welche?) eine Klage wagen.
 
Und als Ergebnis einer solchen Klage präparieren die Bergbahnen dann auf breiten Pisten drei oder gar vier nebeneinander liegende Streifen von 20m Breite, getrennt durch 2 Meter unpräparierten Schnee und schwupps haben sie drei oder gar vier echte Pisten :clowm:

Unterhalb der Baumgrenze wird streifenförmig aufgeforstet, um aus breiten Almen mehrere schmale Pisten zu machen.

Daraufhin stürmen aufgebrachte Skifahrer das Büro der Organisation, die die Klage angestrengt hat, verwüsten es und treiben den Klageverantwortlichen nackt über jeden einzelnen der nun echten 110 km Piste auf dem Stubaier ... :scherzkeks:

Irgendwann werben die Gebiete dann mit der Pistenfläche, da diejenigen mit vielen Pisten-km als "Ziehwege-Züchter" verschrieen sind ... ;D
 
Übrigens gibt es zumindest für Tirol auch offizielle Zahlen: im Seilbahn- und Skigebietsprogramm 2005
http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/raumordnung/downloads/seilbahnprogramm_050111_bericht.pdf - Seite 49

Auszug:

Ski Wilder Kaiser - Brixental 182,0
Kitzbühel - Kirchberg - Jochberg 176,0
Sölden - Ötztal 136,6
Ischgl - Silvretta 118,5
Serfaus - Fiss - Ladis 109,7
Ski-Arlberg 76,2
...
Hochzillertal + Hochfügen 49,6
Zillertal-Arena 43,9
Hintertuxer Gletscher 94,1
Stubaier Gletscher 36,3
 
Pistencruiser schrieb:
Kaufe ich jedoch beispielsweise ein Getränk in einer 0,5l Packung, so habe ich einen definitiven Rechtsanspruch, dass dort auch ein halber Liter drin ist.
Ebenso wird das "Produkt Skigebiet" mit einer Längenangabe beworben die ebenso physisch klar definiert ist.

Nein, ist sie eben nicht - das Argument, dass man aus eine breiten Piste durchaus zwei Pisten machen könnte, ist nicht von der Hand zu wiesen. Das Problem ist eher, das eine völlig falsche Maßangabe verwendet wird.
Würdest Du eine "0,20cm Packung" kaufen, hätte man ja das gleiche Probleme - je nach Breite/Durchmesser wäre hier verschieden viel drin.
Hier ist das Problem eben dadurch gelöst, das wder Volumeninhalt angegeben wird - wo es dann eben keine Interpretationen mehr geben kann.

Und: Niemand wäre geholfen, wenn jetzt z.B. der Stubaitaler Gletscher wirklich auf dem Plan aus allen breiten Pisten mehrere Pisten macht und vielleicht sogar noch Pistenmarkierungen verteilt.

Wie schon Diskutiert: Eine physikalisch korrekte und klar definierte Lösung wäre daher, eben doch die Pistenfläche anzugeben.
 
ATV schrieb:
Wenn ich einen Apfel haben, der statt 10cm einen Durchmesser von 20cm hat: Ist das jetzt ein Apfel, oder sind es zwei Äpfel?
Schon mal darüber nachgedacht, warum Äpfel (außer am Bahnhofskiosk, wo es sie in Einheitsgröße gibt) nicht nach Stückzahl, sondern nach Gewicht verkauft werden?

Eben weil das Gewicht die sinnvolle Mengeneinheit ist, so wie bei Pisten am ehesten die präparierte Fläche und nicht die Länge.

btw: woher bekommst du 20cm-Äpfel? Aus Tschernobyl?
 
chianti schrieb:
Auszug:


Ischgl - Silvretta 118,5
Serfaus - Fiss - Ladis 109,7
Ski-Arlberg 76,2
...
Hochzillertal + Hochfügen 49,6
Zillertal-Arena 43,9
Hintertuxer Gletscher 94,1
Stubaier Gletscher 36,3
:lach:
Mal wieder :respekt: chianti !
 
Sinnvoll ist m.E. wohl die Kombination aus Angabe der Pistenlänge (in Pistenmitte von oben nach unten gemessen) und Pistenfläche sowie (dadurch errechenbarer) durchschnittlicher Pistenbreite errechnen, damit hätte man dann einen halbwegs repräsentativen Überblick über die Gegebenheiten.
Große Pistenlänge + geringe durchschnittliche Breite = viele schmale Schlauchpisten oder Ziehwege
Geringe Pistenlänge + große durchschnittliche Breite = weniger Abfahrten, dafür schön breit
Große Pistenlänge + große Durchschnittliche Breite = da will ich hin!

Wir haben vor einigen Jahren irgendwo in einem Thread über noch deutlich detailliertere Möglichkeiten diskutiert, ein Schigebiet zahlenmäßig zu erfassen, dabei haben auch Höhenmeter und Hangneigung eine Rolle gespielt, allerdings macht es für den Normalverbraucher keinen Sinn mehr, wenn es zu kompliziert wird.
Gesamte Pistenlänge und durchschnittliche Breite, damit gesamte Pistenfläche würden aber m.E. einen guten Kompromiss darstellen.
 
jens.f schrieb:
Und: Niemand wäre geholfen, wenn jetzt z.B. der Stubaitaler Gletscher wirklich auf dem Plan aus allen breiten Pisten mehrere Pisten macht und vielleicht sogar noch Pistenmarkierungen verteilt.

Pisten ab einer gewissen Breite wo eine Teilung möglich wäre mit dem doppelten der eigentlichen Läge auszuweisen sehe ich gar nicht als Kernproblem an.
Das macht nur den geringsten Teil der Differenz zwischen angegebener und realistischer Länge aus. Das sollen sie von mir aus gerne machen.
Das könnte man ja sogar noch logisch nachvollziehen.

Diese horrenden Phantasiezahlen entstehen aber doch in erster Linie duch diese ominöse sog. "effektive Fahrstrecke".
Hinzu kommt, dass veschiedene Pisten, die eigentlich alle über die selbe Strecke führen, einzelnen gewertet werden ,weil sie im weiteren Verlauf unterschiedliche Fortsetzungen haben.
Diese völlig aus der Luft gegriffenen Werte als quasi physisch vorhandene Strecke auszuweisen, mir einer Einschränkung im Kleingedruckten - und dadurch einen "Produktnutzen" zu versprechen den es definitiv nicht gibt - das ist doch der eigentliche Beschiss. Und dem sollte Einhalt geboten in Form einer verbindlichen Regelung.

Um nochmal auf den Stubaier zurückzukommen (da ist es halt am einfachsten nachzuvollziehen, da fast alle Pisten bahnparallel verlaufen):

SL Windachferner:
Bahnlänge 592m
dazugehörige Piste direkt neben dem Lift: 3.000m
Und wer diesen Hügel dort kennt, wird nicht umhinkommen und mir zustimmen, das dass schlichtweg abgebrüht gelogen ist.
Selbst mit äußerstem Wohlwollen und aufgrund der Breite drei- bis vierfach parallel geführter Piste und 360° Kringel bei jedem Schwung
kommt man nicht auf diese (Fahrt-)Strecke. Nicht einmal annähernd!

Und das Argument, dass die reale Pistenlänge schwer zu erfassen ist zieht nicht.
Mit Google Earth bewerkstelligt das mittlerweile sogar jeder Laie genauer als es die aktuellen Pistenpläne ausweisen.

gerrit schrieb:
Sinnvoll ist m.E. wohl die Kombination aus Angabe der Pistenlänge (in Pistenmitte von oben nach unten gemessen) und Pistenfläche sowie (dadurch errechenbarer) durchschnittlicher Pistenbreite errechnen, damit hätte man dann einen halbwegs repräsentativen Überblick über die Gegebenheiten.
Das wäre eine für mich korrekte Vorgehensweise. Mit den heute zur Verfügung stehenden technischen Mitteln von jedem Büroarbeitsplatz aus zu erledigen.
Dazu wäre nicht mal ein Ortstermin erforderlich.
 
Interessant auch...

Rechtlich könnte man im Fall der ungenauen Pistenkilometerangaben aber sehr wohl von "Irreführung und Täuschung" des Konsumenten ausgehen, erklärt Andreas Oberlechner, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Tirol. Man müsste sich die Werbung für das jeweilige Skigebiet genauer ansehen. "Wenn es auf der Liftkarte konkrete Angaben zu den Pistenkilometern gibt und es sind dann statt 200 nur 100, dann ist das ein Fall für die Gewährleistung."

...dass hier erstmals von institutioneller Seite von einer Verbrauchertäuschung mit eventueller rechtlicher Relevanz gesprochen wird.
 
Heute verwendet St. Anton am Arlberg das erste mal diese Diskussion, um sich selbst positiv ins Licht zu rücken. Auf ihrer Facebook-Seite haben sie einen Artikel der Vorarlberger Nachrichten verlinkt mit dem Text:

Der Bluff mit den Pistenkilometern! Zwei Ausreißer: Die Skigebiete am Arlberg (Lech-Zürs und St. Anton-St. Christoph-Stuben) gehen mit positivem Beispiel voran und die tatsächliche Länge ihrer Pisten ist ziemlich exakt angeben ...

Quelle: https://www.facebook.com/stanton.arlberg?ref=stream

Nett ist auch, dass sie auch Lech mit nennen. (Kann man nicht vorraussetzen bei den Arlbergern!)
 
http://www.tt.com/Tirol/6167312-2/pistenl%C3%A4nge-neue-regeln-bis-april.csp
Im Schummel-Streit um die Länge von Skipisten kündigt Seilbahner Hörl einheitliche Regeln an. Man will an Kilometerangaben festhalten.

Und dass man da einen uralten verschimmelten Kaffee wieder aufwärmt und als Neu verkauft.
Innsbruck – Der jüngst durch einen deutschen Webseitenbetreiber und Kartographen aufgedeckte Schummel bei Pistenkilometern hat Konsequenzen.
:lach:
 
Chianti, ich empfehle dringend, sich die Daten, nachdem man sie ergoogelt hat, sich genau anzuschauen. Denn irgendwie stimmen die auch nicht.
Denn SFL hat definitiv mehr als 109 Pistenkilometer (und das sagt mein Garmin GPS Map 60, wobei ich es nicht geschafft habe, über 140 Kilometer am Tag abzufahren und musste dabei doch einige Pisten und Routen auslassen!). Wobei die Frommes auch nie 10 Kilometer lang sein kann. Mein GPS sagte, meine ich 7 (Schöngamp Berg - Sonnenbahn Tal Ladis), was auch auf Google Earth ganz gut hinkommt.
Wo sich am Hintertuxer Gletscher 94 Pistenkilometer verstecken, weiß auch nur der Herrgott, besonders dann, wenn sie selber weniger angeben!
Und Kitzbühel hat meiner Meinung nach auch nie 176 Pistenkilometer, wobei sie selber 170 angeben.
Genauso wenig kann die Angabe für die Zillertalarena stimmen...
Arlberg: Auch diese Angaben ziehe ich in Zweifel: Irgendwo wurde mal behauptet, die Piste von der Valuga nach St. Anton wäre 10,2 Kilometer lang. Auch das ist falsch. Nach GPS komme ich gut 7 Kilometer (BS Valugagrat - Talstation Galzigbahn....).

MFG Dachstein
 
Ich habe nicht behauptet dass sie stimmen, nur dass es "offizielle" Zahlen sind - als Quelle ist angegeben: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Sport: Seilbahnen, Lifte, Pisten in Tirol, Stand 1.12.2002, Innsbruck 2002; einzelne Nachträge 2004

Beschwerden also bitte dort anbringen ;D
 
Dachstein schrieb:
Chianti, ich empfehle dringend, sich die Daten, nachdem man sie ergoogelt hat, sich genau anzuschauen. Denn irgendwie stimmen die auch nicht.
Denn SFL hat definitiv mehr als 109 Pistenkilometer (und das sagt mein Garmin GPS Map 60, wobei ich es nicht geschafft habe, über 140 Kilometer am Tag abzufahren und musste dabei doch einige Pisten und Routen auslassen!). Wobei die Frommes auch nie 10 Kilometer lang sein kann. Mein GPS sagte, meine ich 7 (Schöngamp Berg - Sonnenbahn Tal Ladis), was auch auf Google Earth ganz gut hinkommt.
MFG Dachstein
Beim hochfahren jedesmal pausiert? Fehler rausgefiltert?
 
Gemessen von Frommes Berg bis Ladis Tal. Wobei die Frommes ja eigentlich nur von Frommes Berg bis Sonnenbahn Mittelstation geht. ;) Ebenso am Arlberg. Ich werde mir nochmal die Dateien mit den Wegpunkten anschaun, denke aber nicht, dass da viel schiefgegangen sein kann. Einzig dass die Strecken auf die Kartenebene projiziert worden sind, aber das denke ich nicht, zumal die gemessenen Strecken etwas länger sind als die in Google Earth.
Interessant am Arlberg: die 10,2 Kilometer werden offenbar vom Valugagrat (Bergstation PB) angegeben, und nicht von der Bergstation des Schleppers?!

MFG Dachstein
 
Talabfahrer schrieb:
..., und bei dem zur Ellmauer Bergbahngesellschaft gehoerenden Astberg in Going wird es dann ausserirdisch:
Code:
100		Astbergbahn Going "Viehap"	mittel	6350 m	450 m	 
100a		Astbergbahn Going	mittel	6350 m	450 m	 
100b		Astbergbahn Going	leicht	6350 m	450 m	 
100c		Astbergbahn Going	leicht	6350 m	450 m	 
100d		Astbergbahn Going	mittel	6350 m	450 m

In Going ist sogar die Rodelbahn kürzer als die Skipiste :rolleyes: :
Code:
Länge:	4,5 km
Höhenunterschied:	490 m
Start:	auf 1.267 m Höhe
 
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