Ich bedanke mich vielmals für die fachlich kompetente Auskunft des BL der ABB Herrn CASOTTI mit dem ich jetzt 10minuten lang gefachsimpelt habe.
Die ABB setzen alles dran um den Betrieb ab Juni aufzunehmen, es liegt jetzt an der Behörde. Es geht nicht um die Konzessionsverlängerung, diese ist erst Ende 2019 fällig, es geht um eine Neuberechnug der Anlage, da aufgrund Ausscheidungen von FBM (Klemmen etc.) mit weniger FBMs gefahren wurde.
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Nun wir man schauen ob eine neue genehmigung mit weniger FBMs oder ob sich genehmigte FBMs auftreiben lassen. Ein Mischbetrieb ist nicht zulässig, die Anlage ist derzeit auf Wopfner FBMs genehmigt. Eine Änderung des Betriebes auf ander typisierte FBMs ist wiederum genehmigungspflichtig. Es sind auch keine Schneiderklemmen in der derzeitigen genehmigten Fassung erlaubt, sondern Wopfnerklemmen, und die gibts eben nicht mehr.
Technisch, wie Herr Casotti selbst sagte, ist alles kein Problem. Die Stützen aus Beton sind ebenfalls kein Thema, die Stahlstützen auch nicht, die wurden von der Behörde überprüft und nicht beanstandet. Es geht nur um die Fahrbetriebsmittel.