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Kaprun Prozess

Theo schrieb:
Richter sind hoffentlich in allen Ländern unabhängig. Dass diese aber in A nicht absetzbar und nicht versetzbar sein sollen ist aber nicht ohne. Gilt jetzt das nur für den jeweiligen Fall oder generell? falls für den jeweiligen Fall ist das ok, falls generell könnten die Richter ja machen was sie wollten und könnten nie belangt werden.
Diese sogenannten richterlichen Garantien gelten generell und sollen gerade die Unabhängigkeit der Richter garantieren - wenn ein Richter Angst haben müsste, versetzt oder einfach so entlassen zu werden, wäre er politischen Einflüssen stärker ausgesetzt. Dass die Richter deshalb machen könnten, was sie wollten, stimmt allerdings nicht, dafür gibt's das Disziplinarrecht inkl. Möglichkeit der Entlassung.
 
Wer ist schuld ist in Eschede und in Kaprun die eine Frage. Die andere Frage ist wie man dafür sorgen kann das so etwas NIE WIEDER geschieht. Wo sind die Denkfehler in den Entscheidungsketten gewesen? Warum wurden die Türen hydraulisch und nicht pneumatisch gesteuert? Und der Heizlüfter wurde nicht nachträglich eingebaut:
Spiegel 09.11.09 Nr 46 Seite 42 ff

....
Muhr (der Gutachter) ließ die Züge nach Linz bringen, in eine Halle, und er bekam endlich den Heizlüfter aus dem "Gletscherdrachen", Modell Fakir Hobby TLB. Einen gewöhnlichen grauen Heizlüfter, der schon beim Bau der Züge 1994 ins Bedienpult montiert wurden, damit die Zugführer nicht froren. Fest stand: Der gleiche Heizlüfter hatte in der "Kitzsteingams" gebrannt, das Inferno ausgelöst.
...

Also hat die Bahn neue Wagen bekommen von denen einer nach sechs Jahren in Rauch aufgegangen ist. Und der Heizlüfter war nach dieser Schilderung schon montiert.

Weiter im Text
...Nach der KTZ (Kriminaltechnische Zentralstelle des Wiener Innenministeriums) nahm auch Muhr den Lüfter auseinander. Schon außen fand er etwas Rotes, Schmieriges, und innen das Gleiche: einen rötlichen Sirup Darin zahlreiche Fusseln, offenbar von der Mineralwolle, mit der Gletscherbahn-Techniker Hohlräume des Zuges ausgestopft hatten.
....
Für Muhr keine Frage: Das Öl im Lüfter kam von den Leitungen; sie hatten geleckt, wahrscheinlich an den Anschlussstücken, .... Und deshalb war der Lüfter auch nicht in Flammen aufgegangen weil er Vielleicht einen Defekt hatte,....... Sondern weil von oben Öl hinein gelaufen war. ...

Das verwendete Hydrauliköl der Sorte Mobil Aero HFA wird Heute noch gerne für Schneekatzen genommen da es biologisch abbaubar ist. Es greift jedoch die Dichtungen an, hat jeder schon mal gesehen, die rosa bis roten Eisstücke auf der Piste. Des weitern ist dieses Öl in der Luftfahrt wegen seiner leichten Entzündbarkeit seit Jahrzehnten verboten! Verwendet wurde es angeblich wegen der hohen Temperaturunterschiede. Tal-Berg 10-15 Grad Differenz? Mehr wird es nur in den seltesten Fällen gewesen sein. Aber wenn der Flieger in Dubai bei +45 Grad im Schatten abhebt, auf 12000 Metern bei einer Außentemperatur von -45 Grad auf dem Weg ist und bei -20 in Moskau landet geht hier die Hydraulik auch noch. Es hat als andere Lösung gegeben.

Weiter Im Text:
.....Tropfendes Öl also: Das währe ein Wartungsfehler der Gletscherbahn gewesen,... Ein Konstruktionsfehler .... , weil... den heissen Lüfter ausgerechnet unter den Ölleitungen montiert..... Ein Kontrollfehler des TÜV. Und ein Genenmigunsfehler des Wiener Vehrkehrsministeriums, zuständig für Seilbahnen. Tropfendes Öl: Das wäre ein Debakel für Österreich gewesen.
Aber genau das schrieb Muhr in sein Gutachten.
...
(Es geht dann weiter im Text wie mit diesem Menschen umgegangen wurde. Er hat die Sache dann aufgegeben und sich in psychologische Behandlung begeben)

... Helmut Prader, damals Chef der Tiroler Landesstelle für Brandverhütung der Muhr als Hauptgutachter für die Brandursache ersetzte. Außerdem drei Professoren: Udo Gaishofer, Spezialist für Elektronik, Karl-Leopold Maurer, der sich um das Kunststoffgehäuse kümmern sollte, und Georg Wagner, Fachmann für Hydraulik.
Zunächst Wagner: Richter Seiss entnahm seinem Bericht, nichts spreche dafür, dass solche Ölleitungen undicht würden, Maurer wiederum, der Mann für Kunststofffragen, bescheinigte dem Lüfter feine Risse in der Rückwand - angeblich ein krasser Produktionsfehler bei Fakir. Deshalb sei auch die Aufhängung des Heizsterns gebrochen, der 600 Grad heiß werden kann. Und Gaishofer und Prader machten dann Versuche, bei denen heraus kam, dass der Heizstern bei gebrochener Aufhängung durchs Gehäuse torkeln kann. Angeblich so, dass er an die Rückwand schlug und der Lüfter feuer fing. Freispruch Österreich.

Es geht dann weiter wie das Öl noch vollständig entsorg wurde und der Feststellung das der Hersteller des Heizlüfters den Einbau in Fahrzeugen verboten hatte. Die Wagen der Standseilbahn wurden zu Fahrbetriebsmitteln erklärt. Das Urteil von Richter Seiss ist 372 Seiten lang und er soll darin auf keinen einzigen Fehler der Angeklagten eingegangen sein. Die Salzburger Staatsanwältin sagte zu den Freisprüchen:" Der liebe Gott hat das Licht nicht im tunnel ausgemacht, sondern als das Urteil verkündet wurde." Im September bestätigte das Oberlandesgericht Linz die Freisprüche.

Weiter im Text
Damit hätte der Fall Kaprun am Ende sein können,.....
...
155 Tote, ein tragischer Unfall, die Winterspiele in Kaprun müssen weitergehen.
Doch die Gletscherbahn machte einen Fehler: Sie zeigt Fakir an,.... Und womit offenbar keiner gerechnet hatte: Diesmal ging der Fall nicht vor ein österreichisches Gericht. Die Salzburger Staatsanwaltschaft,..., gab den Fall nach Deutschland ab.... Die Heilbronner Staatsanwaltschaft übernahm im November 2005 den Fall, das LKA (Landeskriminalamt) Begann mit den Ermittlungen. ...
Die Zweifel kamen schon mit dem Wichtigsten Beweismittel, dem Heizlüfter aus dem zweiten Zug. Als die Österreicher ihn rausrückten fehlte genau das Stück, an dem sie die angeblichen Schwachstellen gefunden hatten.

Ja wie geht das denn? Jemanden nach Hörensagen strafen wollen? Und weder Zeugen noch Beweise liefern? Und darüber hinaus sind durch den Einbau der mit einer Manipulation des Gerätes einher ging, alle Prüfzeichen erloschen. Das muß jeder Elektriker wissen! Und nur ein Elektriker darf elektrische Einbauten in solchen Fällen vornehmen wenn es nachträglich war oder wenn es, wie hier angenommen, beim Hersteller war, jeder Ingenieur. Und das VDE-Sigel, auf das sich berufen wurde, wird nie für Fahrzeuge vergeben. Und so wird die ganze Sache noch mal neu aufgerollt und festgestellt das in den Gutachten einig Fehler sind.

Weiter im Text:
....2007 stellten die deutschen Ermittler das Verfahren gegen Fakir ein; mit ihrem letzten Satz schickte das LKA zornige Grüsse nach Österreich: Vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse "wäre ein andere Ausgang des Prozesses zu erwarten gewesen". So wie behauptet, könne es wohl kaum zur Katastrophe gekommen sein; dagegen sei durchaus "eine Brandentstehung möglich, wenn sich Hydrauliköl im Heizlüfterinneren befand".

Es folgten darauf Anzeigen gegen die oben genannten Gutachter an denen jetzt keiner mehr vorbei konnte. Herr Maurer, der Kunststoffspezialist gab an, seit 11 Jahren nicht mehr richt sehen zu können. Herr Wagner hatte dann nie behauptet das Hydraulikleitung immer 100% dicht sind, und Herr Geishofer hat die Beschriftung NICHT FÜR DEN EINBAU IN FAHRZEUGEN einfach übersehen. Und Herr Prader geht immer noch davon aus das für Fahrzeuge die gleich Regeln für die Elktoinstalation gelten wie für fest Bauten. Richter Seiss ist im Übrigen in seiner Freizeit in Salzburg Fremdenführer.

Und jetzt noch eine Anmerkung zu Eschede: dort wurde ein Vergleich geschlossen mit teilweise saftigen Geldstrafen. Aber nicht um die Sache aus der Welt zu schaffen sondern weil hier die Gutachter gesagt haben es gibt einen Fehler in der Konstrktion aber um diesen Fehler zu beweisen können bräuchten sie zwei bis drei Jahre.de.wikipedia.org/wiki/ICE-Unglück_von_Eschede
 
schafi schrieb:
Theo schrieb:
Richter sind hoffentlich in allen Ländern unabhängig. Dass diese aber in A nicht absetzbar und nicht versetzbar sein sollen ist aber nicht ohne. Gilt jetzt das nur für den jeweiligen Fall oder generell? falls für den jeweiligen Fall ist das ok, falls generell könnten die Richter ja machen was sie wollten und könnten nie belangt werden.
Diese sogenannten richterlichen Garantien gelten generell und sollen gerade die Unabhängigkeit der Richter garantieren - wenn ein Richter Angst haben müsste, versetzt oder einfach so entlassen zu werden, wäre er politischen Einflüssen stärker ausgesetzt. Dass die Richter deshalb machen könnten, was sie wollten, stimmt allerdings nicht, dafür gibt's das Disziplinarrecht inkl. Möglichkeit der Entlassung.
Diese Garantien der richterlichen Unabhängigkeit sind in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert und (sollten) daher in allen Staaten Europas - weit über die EU hinaus - Standard sein.
 
k2k schrieb:
Der bereits mehrfach erwähnte Artikel (Spiegel Nr. 46 / 2009):

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-67682693.html

Gibts dort auch als PDF mit den zugehörigen Bildern.
Danke, vermeidet viele Fragen

Und noch was zur DB AG: Die S-Bahn in Berlin ist, glaube ich, die peinliche Aktion. Aus Eschede exakt nichts gelernt (Risskontrolle mit Neonröhren und nicht mit Ultraschall!!!!!!!!!), sondern noch am Werkzeug gespart um Profit zu machen wegen dem Börsengang. Schlimmer gehts nimmer!!!!!!!!!!!
Da sind die Verantwortlichen wirklich aus dem Verkehr zu ziehen!
 
Ram-Brand schrieb:
Bezüglich Aufklärung in Österreich: Was ist den damals an der Schwarzen-Schneidbahn II passiert wo die Leute Stundenlang fest saßen. Eine genaue Erklärung gibt es da ja anscheinent nicht. Wird wohl auch nie was kommen. Still und heimlich tot schweigen. :?

Da scheint die Schweiz etwas gelernt zu haben! Der ATV hat da ein nettes Rätsel unter der Rubrik Kulissen reingestellt. Wenn wir jetzt noch verraten bekommen ab wann diese Überwachung auf dem Foto eingebaut werden muss kann man das auch noch zuordnen ob es die Lehre aus diesem Unfall war.

Zu jenem Tage an dem die Kabine in Sölden abgestürzt ist kann ich nur sagen das bei meinem damaligen Arbeitgeber in Schnals die Lifte wegen Sturm geschlossen waren (ca 125km/h auf der Bergstation) Ich war aber an diesem besagten Tag nicht bei der Arbeit da ich den Kurs für die Prüfung zur Umlaufbahn in Bozen besuchte.

Und solche Telefonseile bzw. Gletscherseile habe ich genug enteist. Gerade im November setzen die stehenden Seil unheimlich viel Eis an. Das führt so weit das diese weit unterhalb des Förderseils hängen. Und durch dieses Eis erhöht sich auch der Luftwiederstand was zu einem Aufschwingen eben dieses führt. Soweit wie ich aus anderen Quellen entnommen habe soll das Spannfeld dort ca 1000m betragen. Da ist es logisch das dieses Seil bei Wind mit Eis drauf wie wild umeinander schlägt und sich durchaus ein einer Klemme verhängen und diese offnen kann.
 
citta dei sassi schrieb:
Zu jenem Tage an dem die Kabine in Sölden abgestürzt ist kann ich nur sagen das bei meinem damaligen Arbeitgeber in Schnals die Lifte wegen Sturm geschlossen waren (ca 125km/h auf der Bergstation) Ich war aber an diesem besagten Tag nicht bei der Arbeit da ich den Kurs für die Prüfung zur Umlaufbahn in Bozen besuchte.

Von einem Skigebiet zum nächsten zu schließen, was Windgeschwindigkeiten angeht, halte ich für nicht korrekt, weil Wind unter anderem ein sehr lokales Phänomen ist. Weiters ist die Situation von der Anlage und deren Ausrichtung selber abhängig.

MFG Dachstein
 
Ich gehe aber nicht davon aus das auf einer Distanz von maximal 20 km der Wind eine Differenz hat von 0 auf 125. Weiter ist das nämlich nicht, eher näher.
 
Das Obrige ist geklärt, die Bergung wurde wegen Wind mit dem Helikopter eingestellt.

Zurück zu Kaprun und der österreichischen Justiz:

Spiegel Nr11 15.03.10 Seite 14

Katastrophen

Verdächtige Streifen

Neun Jahre nach der Brandkatastrophe in der Gletscherbahn des Österreichischen Skiorts Kaprun, bei der 155 Menschen ums Leben kamen, werden neue Vorwürfe laut. Bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn haben zwei Stuttgarter Privatsachverständige Strafanzeige gestellt, unter anderem gegen die Betreiber der Gletscherbahn. Dabei haben sie bisher unveröffentlichte Fotos vorgelegt. diese nähren den Verdacht, dass der deutschen Staatsanwaltschaft, die schon bis 2007 in diesem Fall ermittelt hat, seinerzeit manipulierte Beweismittel aus Österreich vorgelegt worden sind. Dabei geht es um das wichtigste Beweisstück: einen Heizlüfter der deutschen Firma Fakir. Es handelt sich um jenes Gerät, das nach dem Unglück aus dem zweiten, unbeschädigten Zug der Gletscherbahn gesichert worden war. Ein baugleiches Gerät hatte im Unglückszug das Feuer ausgelöst. Die Fotos, die unmittelbar nach der Katastrophe entstanden, zeigen in dem noch erhaltenem Lüfter an mehreren Stellen dunkle Unterlegstreifen aus Kunstschaumstoff, die nicht dem Orginalzustand entsprechen und daher nachträglich eingebaut worden sein müssen. Den Gutachtern zufolge war damit die Position der elektrischen Schalter des Lüfters unfachmännisch und ohne Erlaubnis des Herstellers verändert worden.Um dies gegenüber der deutschen Staatsanwaltschaft zu verschleiern, seien die Streifen aber entfernt worden - erst danach sei das Gerät aus Österreich zur Untersuchung nach Deutschland geschickt worden. Ein Sprecher der Gletscherbahn sagte, sämtliche Aspekte des Falls seien in mehreren Verfahren bereits hinlänglich ausermittelt worden; mit der Übersendung von Beweismitteln aus Österreich habe die Gletscherbahn nichts zu tun gehabt

Entweder ist der Lüfter jetzt ein Eigenbau mit Teilen der Firma Fakir oder die Post ist schuld.....
 
Auch interessant :
http://www.salzburger-fenster.at/ru...interviews-wurde-im-kaprun-prozess_15546.html


Im Zentrum der Kritik stand auch Einzelrichter Manfred Seiss. Der Richter ist nebenberuflich als Fremdenführer tätig und habe möglicherweise die Interessen des österreichischen Tourismus im Auge gehabt. Dass der Richter am Ende des Prozesses mit Anwälten und Gutachtern „feiern“ ging, ist Faktum. Dass er ein, zwei Mal im Jahr den Edelbordellbetreiber Peter Bretterklieber in dessen Küche besucht, bestätigt Seiss selber. Am Prozess sei jedoch nichts geschoben gewesen.
:stupid:
 
Ja Mahlzeit! Da ging wirklich ein Licht aus..............

Wie tief ist den der Sumpf dort?
 
Und weiter gehts :
http://salzburg.orf.at/stories/435070/

Interessant auch das Zitat im Kommentarteil :
Auszug aus dem Zeit-Artikel

Gerechtigkeit für Kaprun

DIE ZEIT, 06.08.2009 Nr. 33

"...Dieser Erkenntnisstand war ebenfalls Gegenstand einer Besprechung, die zwischen Gericht, Gutachtern und Staatsanwaltschaft im März 2001 in Linz stattfand. Wenige Tage danach wurde ohne Wissen des Hauptgutachters Muhr der bereits erteilte Ermittlungsauftrag reduziert. Den Gutachtern war nun untersagt, bei der Gletscherbahn Nachforschungen über die »Eignung und Zulässigkeit der verbauten Materialien in Zügen nach Ö-Normen« sowie über die »Genehmigungsverfahren und Bescheide aller zuständigen Behörden« anzustellen. Ebenso verwehrte das Gericht dem KTZ jeden Zugang zu den Beweismitteln. Resigniert warfen die Ermittler das Handtuch. »Die Klärung der Brandursache scheitert an den von Seiten des Gerichts vorenthaltenen Dokumentationen, untersagten Untersuchungen und Behinderungen bei den Ermittlungen«, gaben sie ein halbes Jahr später zu Protokoll...."
 
Hoch interessantes Dokument: http://home.tiscali.cz/kaprundisaster/Gutachten/Ermittlungsbericht%20StAnw%20Heilborn.pdf

Hieraus die entscheidenden Stellen als Zitat, da das Dokument selbst sehr umfangreich ist:

Daraus:

Tatsächlich wurde der Heizlü fter als Einbaugerät in einem Fahrzeug verwendet. Die
Fa. Fakir wies in ihrer Bedienungsanleitung ausdr ü cklich darauf hin, dass das Gerät
nicht fü r den Einbau in Fahrzeuge bestimmt sei. Dazu wurde das Gerät in einer
Ö ffnung des Pultbleches eingebaut, was einer konstruktiven Änderung entsprach.
Dadurch wurde u.a. die Nut- und Federwirkung der beiden Gehäuseteile aufgehoben
und der Tropfwasserschutz war nicht mehr gewährleistet. Bereits durch diese Art des
Einbaus hat der Heizl ü fter die Gü ltigkeit der VDE-Prü fzeichen verloren.

weiter:

Der Umstand, dass Pr ü fzeichen bei
Veränderung in der Konstruktion und der Art der Anwendung ihre Gü ltigkeit verlieren,
mü sste jedem gelernten Handwerker im Elektrohandwerk be kannt sein, so auch den
Elektrikern der Fa. Siemens und den Betriebselektrikern der Gletscherbahn Kaprun
AG. Somit hätte es nie zu der baulichen Nähe zwischen Heizlü fter und
Hydraulikmessleitungen kommen dü rfen. Die Entscheidung ü ber diese Art des Einbaus
wurde nicht von Verantwortlichen der Fa. Fakir getrof fen. Somit dü rften sie auch nicht
fü r die mö glichen Folgen dieses Einbaus verantwortlich zu machen sein.


Gerade von Fachleuten, die, wie das Gericht immer wieder betonte, am Umbau der
Bahn sowie an der Abnahme beteiligt waren, hätte man erwarten kö nnen, dass dieser
Umstand festgestellt und ber ü cksichtigt wird. Tatsächlich, so scheint es, haben sich
die beteiligten Firmen und der TÜ V jeweils auf die fachliche Kompetenz der anderen
Firmen verlassen.

weiter heißt es:

Wenn es tatsächlich so war, dass in insgesamt 4 Packungen mit Heizlü ftern Hobby
TLB, die von der Fa. Hö ller an die Fa. Svoboda geliefert worden sind, keine
Bedienungsanleitungen vorhanden gewesen wären, so hätte spätestens dem
Elektromonteur, der das Gerät eingebaut hat auf Grund der Verpackung des Gerätes
auffallen mü ssen, dass dieses Gerät laut der dort aufgebrachten, in roter Far be
ausgefü hrten Aufschrift, ausschließ lich fü r Wohnzwecke bestimmt war. Dies ist von
drei Seiten der Verpackung deutlich erkennbar.
Von einem Fachkundigen wäre zu
erwarten gewesen, dass ihm die unterschiedliche Anwendungsweise aufge fallen wäre
und er sich zumindest bei einem weiteren Fachmann, bei einem Vorgesetzten oder
auch beim Hersteller selbst ü ber die Zulässigkeit der geplanten Verwendung erkundigt
hätte.

und Steigerung:

Die Wahrscheinlichkeit, dass bei 4 Heizl ü ftern jeweils die Bedienungsanleitungen nicht
eingepackt wurden und dass diese 4 Packungen alle zur Fa. Hö ller nach Ö sterreich
geliefert wurden ist als äuß erst unwahrscheinlich anzusehen. Nach Endmontage und
technischer Prü fung der zusammengebauten Geräte werden diese verpackt, mit
Garantieunterlagen und Bedienungsanleitung verse hen und schließ lich versiegelt.
Dieses Siegel soll dem späteren Käufer dokumentieren, dass die Verpackung seit der
Endmontage beim Werk nicht geö ffnet wurde.

Zum Gehäuse:

Das DKI kommt in seinem Gutachten zum Ergebnis, dass bezü glich der Herstellung des
Kunststoffgehäuses keine Produktionsfehler erkennbar sind und dass die Gehäuseteile
sowohl vom verwendeten Kunststoff als auch von der Konstruktion dem damaligen und
dem heutigen Stand der Technik entsprechen.

Das es nicht gestattet war, der Heizlüfter so in einem Fahrzeugzu betreiben wird nochmals klar:

Die eingebauten Heizlü fter waren ü ber eine Steckdose im Fü hrerstand mit dem
Stromnetz verbunden. Die Zü ge koppelten mit der Einfahrt in die Station ü ber ein
Kupplungsstü ck an das Stromnetz an, so dass der Heizl ü fter während der Aufent-
haltszeit in den Stationen permanent am Stromnetz angeschlossen war, soweit der
Heizlü fter entweder ü ber den Ein/Ausschalter am Heizgerät selbst oder ü ber das
Steuerpult eingeschalten war. Es war dem Fahrzeugbegleiter ohne umfang reiche
Arbeiten nicht mö glich, „den Stecker zu ziehen."
Dies widerspricht der Bedienungsanleitung. Hier wird gefordert: „Gerät ist nicht
geeignet zum Anschluss an fest verlegten Leitungen." Eine weitere Bestimmung
besagt: „Nach dem Gebrauch oder vor Reparatur - und Wartungsarbeiten Netzstecker
ziehen."

und weiter:

Im Überhitzungsfall stellt diese Betriebsweise eine erhö hte Brandgefahr dar, da der STB durch
diese Betriebsart zwangsläufig immer wieder zurü ckgestellt wird, ohne dass die
Stö rung selbst bemerkt wird."
Dieser Umstand mü sste jedem Elektriker, der mit solchen Ger äten arbeitet, bekannt
sein.
Auch hier stellt sich die Frage, warum die Mitarbeiter der Firma Swoboda und der
Gletscherbahn Kaprun AG diese Schwachstelle nicht erkannt haben, obwohl wie das
Gericht festgestellt hat, nur Spezialisten und Fachleute am Werk waren.
„Der Grundgedanke der in diesen Heizl ü ftern zur Anwendung kommenden
Sicherheitstemperaturbegrenzer liegt, wie auch in der Gebrauchsanweisung
beschrieben, darin, dass der Heizl ü fter nach einem ü berhitzungsbedingten Abschal ten
vom Inbetriebnehmer am Schalterknopf ausgeschaltet oder vom Netz getrennt werden
soll. Nach Abkü hlen des Geräts erfolgt dann ein selbsttätiges Wiedereinschalten des
STBs. Wenn das Gerät trotz sachgemäß em Einsatz wiederholt abschaltet, soll ein
Kundendienst zu Rate gezogen werden. Im Falle eines zyklischen selbstt ätigen Ein-
und Ausschaltens der Netzversorgung des Lü fters, was beim Betrieb der
Gletscherbahn zwangsläufig gegeben ist, kann der Schutzmechanismus des STBs nur
noch in eingeschränkter Weise wirksam werden. Im Ü berhit-

und man hätte es besser wissen müssen:

Ein fü r die Versicherung der Fa. Fakir tätiger Sachverständiger, Dipl.-lng. (FH) Hans-
Joachim Keim, Fa. Keimkonzept Stuttgart, f ü hrt in seinem Gutachten II v. 16.12.05 an,
dass durch die Fa. Gangloff in Bern bereits Ende der 80er Jahre viel weitgehender
Standards beim Bau von Standseilbahnen ü blich waren, als dies beim Umbau der
Kapruner Gletscherbahn der Fall war.

und letztendlich DER Satz:

Als Ergebnis der Ermittlungen lässt sich feststellen, dass sich das Ungl ü ck am
11.11.2000 hätte vermeiden lassen kö nnen, wenn seitens der Fa. Swoboda fahr -
zeuggeeignete Heizl ü fter eingebaut worden wären, die es auf dem Markt gab.

Danke für diesen hochinteressanten Link!
 
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