baeckerbursch schrieb:
Schon gar nicht ist das eine "haarsträubende Behauptung". (die seid ihr mir im übrigen immernoch schuldig!)
Doch, das ist eine haarsträubende Behauptung, zumal durch diese Randbehauptung der Anschein erweckt wird, dass die BB zum Großteil dem Bund gehören und daher die Vermutung aufrecht erhalten wird, der Bund hätte das Verfahren aus diesem einen Grund beeinflusst. Und das ist nicht zu beweisen. Dass das ganze Verfahren sicher einige Punkte hat, welche noch aufzuklären sind, darüber brauchen wir hier nicht zu reden. Über eine juristische Seite hier zu diskutieren ist sehr schwer, weil keiner von uns mit dieser Materie hinreichend vertraut ist. Hier können wir maximal über die menschliche Seite reden. Und das sind bekanntlicherweise zwei verschiedene Paar Schuhe.
baeckerbursch schrieb:
Was aber da passiert ist war vorhersehbar und hat kaum Konsequenzen für andere Anlagen gehabt (warum? Weil dort eben Normen NICHT eingehalten wurden)
Dann ist für mich die entscheidende Frage, warum so viele Experten in diesem Fall versagt haben. Nebenbei hat der Unfall extreme Konsequenzen auf andere Anlagen und andere Verkehrsbereiche. Stichwort Polsterung in Gondeln. Seit Kaprun müssen sie aus nicht brennbarem Material bestehen und ich kenne diverse Anlagen, wo das ausgetauscht werden musste. Auch müssen Seilbahngebäude verschärfte Brandschutzbestimmungen erfüllen - mit einem Holzdachstuhl kommst du heute nicht mehr do einfach durch von den Auflagen her.
Derjenige, der einen Heizlüfter vor Hydraulikleitungen mit brennbarem Inhalt einbaut, handelt grob fahrlässig und hätte die Folgen seines Handelns, wenn er vom Fach ist, erkennen müssen. Dazu zählt nicht nur der, der den Lüfter eingebaut hat und die FBM gewartet hat, sondern auch die Behörde, die die Sicherheitsabnahmen gemacht hat.
Ich bezweifle, dass das demjenigen nachweisbar ist. Ein Elektriker hat normalerweise keine Ahnung von Hydraulik. Er wird vermutlich den Heizlüfter dort eingebaut haben, wo er gemeint hat, es wäre passend. Freilich ein fatabler Fehler, den aber die Behörde als Kontrollinstanz hätte erkennen müssen - nur die tat es nicht. Auch hats der TÜV übersehen. Also von einem offensichtlichen Mangel kann dementsprechend keine Rede sein.
- Ganz ehrlich: undichte Hydraulikleitungen, aus denen es richtig raustropft!!!!!, nicht bei einer Wartung zu erkennen, ist einfach grobe Schlamperei.
Ich kenne bis jetzt kein System, das zu 100 Prozent dicht ist. Im Endefekt sind nur minimale Mengen ausgetreten, da wenn es raustropfen würde, der Druckverlust zu groß werden würde.
Seit wann dürfen Beschuldigte, gegen die ermittelt wird, in ihrem eigenen Verfahren als Gutachter mitwirken, wie der eine Herr aus dem Video.
EDIT: Ich habe die Personen verwechselt - er war nicht Verkehrsminister sodern nur Mitarbeiter im Ministreium: richtig, die Optik ist ziemlich schief.
Meine Entscheidung basiert darauf, dass die Kapruner bei der Wartung in Bezug auf die Hydraulikschläuche so dermaßen versagt haben und dass die österreichische Justiz so massiv bei der Vertuschung mitgeholfen hat, um ihren Skitourismus zu schützen.
Aber beweisen kannst du es nicht - freilich ein schaler Beigeschmack bleibt. Aber beweisen kannst du es nicht.
Und wie darkstar schon sagte: geklärt ist die Sache für mich auch noch nicht. Auch ich wäre dafür, dass die Sache nochmal aufgerollt wird, und zwar von Anfang an. Es gibt nämlich für mich wie auch für andere gewisse Zweifel, ob es wirklich der Heizlüfter war. Denn auf der einen Seite wird behauptet, dass das auf petroliumpasierende Hydrauliköl extrem schnell gebrannt hat - nur ist der Brand dafür zu langsam ausgebrochen. Wieso dauert ein Brandausbruch so extrem lange (bis die Bahn im Tunmel ist), wenn das Zeug nach Gutachter so brandbeschleunigend wirken soll? Das wäre für mich eine entscheidende Frage.
Zum Anderen stellt sich die Frage, in wie weit ein winkeladvokatischer Zug das Verfahren entschieden hat. Man muss fairerweise sagen, dass solche Dinge nicht nur in Österreich vorkommen, sondern überall auf der Welt (auch wenn es mir nicht gefällt).
Die andere Sache ist natürlich das Verhalten des Gerichts und der Angeklagten gegenüber den Angehörigen der Opfer. Freilich war dies ansolut pietätlos, nur hat dies mit dem Ausgang des Verfahrens eigentlich nichts zu tun. Pietät und Juristerei sind nunmal gänzlich verschiedene Dinge, die sicher nicht immer vereinbar sind.
mic schrieb:
Wahnsinn finde ich einfach die jämmerlichen Streitereien und Haarspaltereien vor Gericht und auch hier.
Diese Haarspalterei vor Gericht ist normal, das wird dir jeder Richter und Anwalt bestätigen können. Freilich klingt es pervers in diesem Fall, nur gibt es auch in Deutschalnd genügend Fälle, wo derartige Haarspaltereien betrieben werden. Jus ist nunmal eine Wissenschaft, die zu studieren ist. Und einfach ist es definitiv nicht, weil vieles verschieden ausgelegt werden kann. Wenn alles klar wäre, brächten wir ja keine Gerichte mehr... Weiters ist festzuhalten, dass der kaprunprozess sicher kein einfacher Prozess war, zumal eine Vielzahl von Beschuldigten vorhanden war. Je mehr Beschuldigte vorhanden sind, desto eher besteht die Möglichkeit, die Schuld im Kreis herunzuschieben, ohne einen eindeutig Schuldigen herausfinden zu können, was in diesem Falle auch ein möglicher Ausgang des Verfahrens gewesen wäre - im Zweifel für die Angeklagten...
MFG Dachstein