massatomba
Großer Müggelberg (115m)
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chianti schrieb:Man kann sich schon an Leitsätzen orientieren, z.B. an dem des OLG Stuttgart (Urteil vom 30.11.2009 - 5 U 72/09)massatomba schrieb:da stellt sich die frage: was ist zumutbar? ... da kann man viel diskutieren und mit beispielen hantieren. wenns dann doch einen leider mal trifft ist man dem zufall der gerichte und der macht der versicherungen ausgeliefert...jens.f schrieb:Ein Helm hingegen wäre schnell gekauft. Solche Art von mithaftung gibt es generell nur, wenn zumutbare und übliche Sicherungen ausser acht gelassen wurden (z.B. Gurt nicht angelegt)
"Zwar dienen die FIS-Regeln vorrangig dem Schutz anderer Skifahrer. Naturgemäß schützen sie aber nicht nur Dritte, sondern mittelbar auch den betroffenen Skifahrer selbst vor Unfällen. Sie sind insoweit auch Maßstab für den Umfang der in eigenen Angelegenheiten gebotenen Sorgfalt, zumal ein Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht voraussetzt, dass ein Verstoß gegen eine im Interesse des Anspruchsgegners bestehende, besondere Rechtspflicht gegeben ist. Notwendig, aber auch ausreichend ist es, wenn der Geschädigte vorsätzlich oder fahrlässig diejenigen Maßnahmen unterlässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Schadensabwendung und -minderung nach Treu und Glauben ergreifen würde und die nach Lage der Sache erforderlich erscheinen, um sich selbst vor Schaden zu bewahren."
Daran hat sich offensichtlich auch das OLG München gehalten.
Dass bei Skirennen und Radrennen - auch im Amateurbereich - Helmpflicht besteht, spricht ebenfalls für eine Helm"pflicht" in eigenem Interesse insbesondere dann, wenn man selbst sportlich unterwegs ist (also MTB-Abfahrten im Wald und Rennradtraining - nicht dagegen die Einkäufe mit dem Fahrrad erledigt). Aber sicher gibt es da einen Ermessensspielraum - den auszureizen geschieht auf eigenes Risiko (ich fahre z.B. auf der Piste auch ohne Helm, außer ich habe vor, richtig schnell zu fahren - geht natürlich nur bei fast leerer, bekannter Piste und guter Sicht).
Dieses Urteil ist durchaus interessant! Find ich gut, dass du das ins Spiel gebracht hast!
Es regt hoffentlich nicht nur bei mir das Nachdenken über eine "persönliche Helmpflicht" bei allen Sportarten an, wo es Schutzhelme usw. gibt.
Jetzt ist ohne Helm nicht nur der Eigenschutz der Gesundheit gefährdet, sondern auch im worst case die Absicherung durch die Versicherung ...obwohl man sich keiner Schuld bewusst ist.
Ich bin kein Rechtsanwalt und maße mir eine rechtliche Einschätzung von dieses Falles und gleichartig mögliche Fälle nicht an. Dazu gibt es meiner Meinung nach zu viel Interpretationsspielraum (für mich).
Über deinen letzten Satz könnte man viel diskutieren...


