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Pistenunfälle 2014/15

^Danke für die Infos. Das ist natürlich sehr unglücklich, war aber nicht das erste Mal das so etwas in Hintertux passiert ist:
http://www.alpinforum.com/forum/viewtopic.php?t=18809&p=310857

Erlaube mir mal auf diesen Sommerbericht vom Tuxer Gletscher zu verlinken, da kann man die Zäune auf einem Bild gut sehen:
http://www.sommerschi.com/forum/sommerschi-f5/hintertuxer-gletscher-2009-t1869.html

Diese Schneefänger stehen doch einiges neben der Piste und die kann man wohl schlecht auf ganzer Breite absichern. War wohl einfach Pech.
 
Schlimm finde ich bei den Bildern wie viel Schnee und Eis in 5 Jahren verschwunden ist.
 
^Stimmt, da war erst ein anderer Text, muss das korrigieren. Sorry.

Ein ganz anderes Thema lese ich seit Tagen wiederholt, nämlich dass Leute die zum Skifahren oder Snowboarden raus sind, vermisst werden, so wie hier in Meribel:
http://france3-regions.francetvinfo...ure-introuvable-meribel-en-savoie-646623.html
Das sind schon mehrere, die entweder verunglückt sind oder von Lawinen verschüttet wurden. Wie lange suchen die eigentlich in solchen Fällen?
 
Ich nerve mich oft, wie die Leute immer sehr früh Hektik haben, den Bügel zu öffnen. Die wenigsten haben bei Hauben Geduld, die oft automatische Öffnung abzuwarten und geraten jeweils geradezu in Panik...
Aber nicht mal einem Kind zu helfen, wenn sowas passiert, ist ja schon der Hammer!
 
Gerade diejenigen, die nicht zum ersten Mal mit einer kuppelbaren Bahn fahren, müssen irgendwann checken, dass es auch ausreicht den Bügel zu öffnen, wenn man in der Station einfährt und abgekuppelt wird. Das schaff ich selbst bei der 4KSB Loserfenster, die wohl eine der kürzesten Bergstationen hat.
 
Nein, das reicht mir definitiv nicht.
 
stephezapo schrieb:

Was für ein mieser, reißerischer Artikel :nein: .

Es gibt keine "Fahrerflucht" auf Pisten. Es gibt Unfallflucht nur im Straßenverkehr, nicht auf Skipisten. In Bayern gibt es zwar landesrechtlich eine Buße, wenn man "Fahrerflucht" begeht, aber es ist eben nicht die Straftat nach §142 StGB und auch nicht mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht (eine Geldbuße ist was anderes als eine Geldstrafe). Nun kenne ich mich zwar im Österreichischen Recht nicht aus, aber weiter unten im Artikel steht dann auch nichts mehr von einer "Fahrerflucht", sondern nur unterlassene Hilfeleistung (die aber alle begehen könnten, die den Verletzten sehen und nicht helfen) und fahrlässige Körperverletzung. Und die fahrlässige Körperverletzung halte ich für sehr zweifelhaft, weil ich nicht aus einem Fahren ohne Bügel den Schluss ziehe, dass jemand herunterfallen kann, solange er normal sitzen bleibt. (Der Richter in dem Fall mag das anders sehen, aber deswegen ist das noch lange nicht einzige richtige Meinung zu dem Thema.)
 
Bitte jds... Pflanze dich bloß niemals fort...
 
Unfallflucht gibt es immer du ****!!!

Und nur weil ich weiterfahre als unbeteiligter Skifahrer,wenn sich bereits jemand um das Kind kümmert, mache ich mich auch nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.

Für mich ganz klar eine fahrlässige Körperverletzung mit Unfallflucht. In Österreich gibt es überall die LED-Balken und Schilder.Wer diese missachtet und den Bügel dennoch früher öffnet, und dann was passiert : Der handelt ganz klar fahrlässig.Sicher ist da dann noch die Sache mit der Verhältnisskeit (Geht es 2 oder 10 Meter runter, wie viel zu früh wurde der Bügel geöffnet? ), aber in diesem Fall war es klar fahrlässig.

Und wenn die Eltern des Kindes rechtlich gegen die Verursacher vorgehen wollen, würde ich als Richter ihnen Recht geben. Ein Unfall kann passieren, sich aber aus dem Staub zu machen ist unterste Schublade

Und jds komm bitte endlich von deinem Übermenschrechtgehabe runter. Es geht hier wohl allen auf die Nerven.
 
whiteout schrieb:
Und nur weil ich weiterfahre als unbeteiligter Skifahrer,wenn sich bereits jemand um das Kind kümmert, mache ich mich auch nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.
Ganz genau, wenn sich jemand schon um den Verletzten kümmert. Wenn sich aber niemand darum kümmert (dabei ist übrigens irrelevant, ob es jemand anderes zwar müsste, aber nicht tut) dann musst du auch als Unbeteiligter helfen. Unterlassene Hilfeleistung hat grundsätzlich nichts damit zu tun, ob man Verursacher der Situation ist oder nicht.

whiteout schrieb:
Unfallflucht gibt es immer du ****!!!
Soso, und wo genau steht das? Ich habe bisher nur in der österreichischen StVO Bestimmungen über Unfallflucht finden können, aber die gilt eben nur im Straßenverkehr.

Selbst im Artikel von der TT steht nirgends, dass es "Unfallflucht" auf der Piste geben würde. Da steht überall, dass es um unterlassene Hilfeleistung und fahrlässige Körperverletzung geht, aber eben nicht um Unfallflucht. Im Übrigen ist die Flucht bei fahrlässiger Körperverletzung nicht strafbar, wie bei fast allen anderen Straftaten auch. Niemand muss als Täter zu seiner eigenen Überführung beitragen.
 
j-d-s schrieb:
whiteout schrieb:
Unfallflucht gibt es immer du ****!!!
Soso, und wo genau steht das? Ich habe bisher nur in der österreichischen StVO Bestimmungen über Unfallflucht finden können, aber die gilt eben nur im Straßenverkehr.
Dann schau mal in die FIS-Verhaltensregeln.
 
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