1970 schrieb:
j-d-s schrieb:
Und seit wann sind die bitteschön ein Gesetz? Und jetzt bitte nicht mit der zivilrechtlichen Haftung argumentieren, im Zivilrecht kann man jede Menge machen, auch Analogien und Rechtsfortbildung. Das hat gar nichts damit zu tun, ob jemand strafrechtlich für Unfallflucht belangt werden kann, was nur dann möglich ist, wenn dies im Gesetz so geregelt ist. Und das kennt die Unfallflucht eben ausschließlich im Straßenverkehr, das ist Fakt, auch wenn es euch nicht gefällt.
Du irrst Dich. Laut Alpinpolizei werden am Berg die gleichen Gesetze angewendet wie im Straßenverkehr.
Das Gesetz endet ja nicht am Berg.
Und die FIS-Regeln sind faktisch Gesetz, da sie laut der Innsbrucker Anwaltskanzlei Tramposch & Partner, auch
bei Gericht zur Anwendung kommen.
Und wenn neben mir ein Kind, egal welchen Alters, neben mir am Sessellift sitzt und dann abstürzt, würde ich auf jeden Fall
zum Unfallort hinfahren und schauen wie es dem Kind geht. Auch wenn andere Personen sich schon um das Kind kümmern.
Dazu gehört, dass ich meine Daten an die Polizei weitergebe, da ich ja Zeuge bin. Alles andere ist für mich nur unbegreiflich.
Dann nenne mir doch bitte die entsprechenden Gesetzestexte.
Die Alpinpolizei ist genausowenig wie die normale Polizei ein Rechtsratgeber, zumal selbst die in dem TT-Artikel gesagt haben, dass man die Leute wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Körperverletzung verfolgt, aber nicht wegen Unfallflucht.
Und wegen der Anwendung von Regelungen, Richtlinien und ähnlichem (also bspw. StVO u. FIS-Regeln) muss ich dir wohl mal grundlegend erklären, was damit gemeint ist: Du darfst nicht Zivilrecht und Strafrecht verwechseln. Zivilrecht betrifft das Verhältnis zwischen Personen oder Unternehmen untereinander, also bzgl. Verträge, Verpflichtungen, Schuldverhältnisse wie bspw. Schadensersatz und Schmerzensgeld. Davon klar abzugrenzen ist das Strafrecht. Beim Strafrecht geht es um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die der Staat verfolgt, wenn sie ein Bürger begangen hat. In Strafverfahren ist es immer der Staat gegen den Bürger, das ist auch der Grund warum man eine Anzeige nicht zurückziehen kann: Wenn du jemanden wegen einer Tötung anzeigst, wird der Staatsanwalt das verfolgen, egal was du machst. (Man kann höchstens einen Strafantrag zurückziehen, der aber mit der Anzeige an sich nichts zu tun hat.) Hier geht es um Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Geldbußen (-> letztere gibt es bei Ordnungswidrigkeiten).
Warum ist das wichtig? Weil für das Strafrecht sehr viel strengere Bedingungen gelten als für das Zivilrecht. Im Zivilprozess kann schließlich auch niemand eingesperrt werden. Im Strafprozess gibt es jede Menge Grundsätze wie das
Analogieverbot und den Grundsatz
nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz), die dafür sorgen, dass
nur genau die Handlungen bestraft werden können, die zum Tatzeitpunkt ausdrücklich mit einer Strafe belegt waren. Jegliche analoge Anwendung ist verboten, auch "faktische" Gesetze gibt es nicht, es gelten nur diejenigen Gesetze, die auch ordnungsgemäß verkündet wurden und gelten. Das heißt, wenn es keine Gesetzesbestimmung gibt, die Unfallflucht auch für Skipisten einführt, gibt es sie dort nicht. (In Bayern bspw. wurde das gemacht mit Art. 24 VI 4 LStVG, aber als Ordnungswidrigkeit und nicht Straftat nach §142 StGB.)
Beim Zivilrecht hingegen, wenn es um Schadensersatz (ggü. der Versicherung für die Behandlungskosten bspw.) oder Schmerzensgeld geht, kann man das alles machen. Hier kann man die FIS-Regeln anwenden und die StVO analog. Aber man kann eben auch nur eine Zahlung des Verursachers an die Geschädigten erwirken, keine Strafen verhängen.