trincerone
Jungfrau (4161m)
- Registriert
- 08. Feb. 2004
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Ich sehe das ganz simpel:
es ist die Aufgabe von Betrieben wirtschafliche Krfat zum entfalten, um Gewinn zu erzielen. Dementsprechend ist es Sinn eines Betriebes sich möglichst wirtschaftlich effizient zu verhalten. Er muss individuell arbeiten - sprich: für sich.
Aufgabe des Staates ist die Anliegen der Allgemeinheit zu vertreten und durchzusetzen. D.h. zum einen grundsätzlich dafür zu sorgen, dass eine wirtschaftliche Entfaltung möglich ist, auf der anderen Seite aber auch dem individuellen Faktor wirtschaftlicher Betriebe die allgemeinen Anliegen entgegenzusetzen. So ist es Aufgabe des Betriebes das kostengünstigte Herstellungsverfahren zu etablieren, während hingegen es Aufgabe des Staates ist u.a. dafür zu sorgen, dass gleichzeitig diese Herstellung beispielsweise die Anlieger nicht übermäßig belastet.
Jede private Investor oder Unternehmer wird immer (richtigerweise) nach Rationalisierung streben. Ein altes, kostenintensives Haus wird abgerissen und durch ein Neues ersetzt. Hier ist es Aufgabe des Staates zu beurteilen, ob ein allgemeines kulturelles Interesse vorliegt und wenn ja, ob dieses gegenüber den Einzelinteressen des privaten Unternehmers überwiegt und deshalb durchzusetzen ist.
Das kann man im Einzelfall dann natürlich immer so oder so beantworten, generell denke ich aber, dass im Gegensatz zum kulturellen und historischen Wert von Immobilien der Wert industriellen Einrichtungen immer noch sehr unterschätzt wird. Wir sollten ein Interesse haben, historische Denkmäler derjenigen Ingenieurskunst die unser Land (oder unsere Länder) groß gemacht hat (gerade auch in Bezug auf die Einsenbahn) zu erhalten.
Inwiefern sich das auch auf Seilbahnen erstreckt, ist nicht ganz einfach zu beantworten, ich würde das aber in speziellen Fällen beispielsweise in der Schweiz als Pionierland auf diesem Sektor durchaus bejahen wollen.
Richtig ist aber auch, dass dies nicht allein zu Lasten dse Betreibers gehen darf: wenn der Staat ein allgemeines Anliegen verfolgt, sollten auch Gelder aus allgemeinen Kassen dafür zur Verfügung stehen. Wie die Aufteilung dann im einzelnen geregelt wird, ist eine andere Sache.
Ich möchte nochmal unabhängig von diesem Einzelfall betonen, das meines Erachetns immer noch viel zu wenig Wert auf das, was wir uns historisch erarbeitet haben an Baukunst aber auch designerische Ästhetik und dem Erhaltungswert, der sich daraus ableitet, gelegt wird und das Bewusstsein dafür innerhalb unserer Gesellschaft noch nicht ausgereift ist.
Ein sehr sehr gelungenes und höchst interessantes Beispiel für ein wirklich tolles Industriedenkmal ist übrigens der Rammelsberg im Harz mit seiner tausendjährigen Bergbaugeschichte und seinem extremst genialen Wassserwirtschaftssystem! Ein sehr beeindruckendes Bauwerk - insbesondere Vermessungstechnisch. Der Betrieb von riesigen Wsserrädern mitten im Berg durch entpsrechende Zuleitungsstollen mit genau dem richtigen Gefälle und das vor mehreren hundert Jahern - das ist höchst bemerkenswert!
es ist die Aufgabe von Betrieben wirtschafliche Krfat zum entfalten, um Gewinn zu erzielen. Dementsprechend ist es Sinn eines Betriebes sich möglichst wirtschaftlich effizient zu verhalten. Er muss individuell arbeiten - sprich: für sich.
Aufgabe des Staates ist die Anliegen der Allgemeinheit zu vertreten und durchzusetzen. D.h. zum einen grundsätzlich dafür zu sorgen, dass eine wirtschaftliche Entfaltung möglich ist, auf der anderen Seite aber auch dem individuellen Faktor wirtschaftlicher Betriebe die allgemeinen Anliegen entgegenzusetzen. So ist es Aufgabe des Betriebes das kostengünstigte Herstellungsverfahren zu etablieren, während hingegen es Aufgabe des Staates ist u.a. dafür zu sorgen, dass gleichzeitig diese Herstellung beispielsweise die Anlieger nicht übermäßig belastet.
Jede private Investor oder Unternehmer wird immer (richtigerweise) nach Rationalisierung streben. Ein altes, kostenintensives Haus wird abgerissen und durch ein Neues ersetzt. Hier ist es Aufgabe des Staates zu beurteilen, ob ein allgemeines kulturelles Interesse vorliegt und wenn ja, ob dieses gegenüber den Einzelinteressen des privaten Unternehmers überwiegt und deshalb durchzusetzen ist.
Das kann man im Einzelfall dann natürlich immer so oder so beantworten, generell denke ich aber, dass im Gegensatz zum kulturellen und historischen Wert von Immobilien der Wert industriellen Einrichtungen immer noch sehr unterschätzt wird. Wir sollten ein Interesse haben, historische Denkmäler derjenigen Ingenieurskunst die unser Land (oder unsere Länder) groß gemacht hat (gerade auch in Bezug auf die Einsenbahn) zu erhalten.
Inwiefern sich das auch auf Seilbahnen erstreckt, ist nicht ganz einfach zu beantworten, ich würde das aber in speziellen Fällen beispielsweise in der Schweiz als Pionierland auf diesem Sektor durchaus bejahen wollen.
Richtig ist aber auch, dass dies nicht allein zu Lasten dse Betreibers gehen darf: wenn der Staat ein allgemeines Anliegen verfolgt, sollten auch Gelder aus allgemeinen Kassen dafür zur Verfügung stehen. Wie die Aufteilung dann im einzelnen geregelt wird, ist eine andere Sache.
Ich möchte nochmal unabhängig von diesem Einzelfall betonen, das meines Erachetns immer noch viel zu wenig Wert auf das, was wir uns historisch erarbeitet haben an Baukunst aber auch designerische Ästhetik und dem Erhaltungswert, der sich daraus ableitet, gelegt wird und das Bewusstsein dafür innerhalb unserer Gesellschaft noch nicht ausgereift ist.
Ein sehr sehr gelungenes und höchst interessantes Beispiel für ein wirklich tolles Industriedenkmal ist übrigens der Rammelsberg im Harz mit seiner tausendjährigen Bergbaugeschichte und seinem extremst genialen Wassserwirtschaftssystem! Ein sehr beeindruckendes Bauwerk - insbesondere Vermessungstechnisch. Der Betrieb von riesigen Wsserrädern mitten im Berg durch entpsrechende Zuleitungsstollen mit genau dem richtigen Gefälle und das vor mehreren hundert Jahern - das ist höchst bemerkenswert!