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Seilbahn Weissenstein - Erhaltungsdiskussion

TPD schrieb:
War nicht gerade die Rollstuhlgängigkeit und die Wetterunabhängigkeit das Schlagerargument für eine EUB ?
Sicherlich nur kann man meiner Überzeugung nach mit den Passagieren die man damit zusätzlich lukriert den Investitionsunterschied zwischen 2CLF und 8MGD niemals einfahren - hätte sich die Möglichkeit geboten bei einem 2CLF auch noch die aufgearbeiten VR - Stützen weiterzuverwenden wär der Unterschied noch gravierender.
 
Reichlich amüsant, was hier zu lesen ist. Psychologe bin ich nicht, weshalb ich zu vielem des Geäusserten nichts sagen kann, und namentlich Euren nachhaltigen Seelenschmerz nicht zu lindern vermag.

Zu drei Dingen erlaube ich mir aber etwas zu sagen:

2-CLF: Jo mei, das kann ja kaum ernst gemeint sein. Wetterschutz? Körperbehinderte Menschen? Kleinkinder? Hunde? Die Gäste schätzen genau, dass all dies nun deutlich besser wurde. Die ersten Fahrgäste bei der Eröffnung waren eine Insieme-Gruppe. Ihr hättet die leuchtenden Augen sehen sollen.

Kredite des Kantons: Nö, Freunde. Es hat bislang keine Kredite i.S.v. A-Fonds-perdu-Beiträge des Kantons Solothurn gegeben. Sondern ein Darlehen. Und zwar nicht in frühem Stadium, wie oben jemand schwadroniert hat. Sondern bewilligt am 15.3.14.

Politik: Ich weiss nicht wirklich wo ihr was Politisches erblickt, wenn das Bundesverwaltungsgericht auf 65 Seiten erwägt und dann "kurz und schnurz" entscheidet (siehe Bild). - Und der Heimatschutz hernach zufolge Aussichtslosigkeit auf den Weiterzug verzichtet. Auf die nun folgenden "juristischen Abklärungen" bin ich ja mal freudig gespannt. Daran erfreuen wird sich vor allem der Buchhalter jenes Juristen, der hierüber expertiert.

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joe-72 schrieb:
2-CLF: Jo mei, das kann ja kaum ernst gemeint sein. Wetterschutz? Körperbehinderte Menschen? Kleinkinder? Hunde? Die Gäste schätzen genau, dass all dies nun deutlich besser wurde. Die ersten Fahrgäste bei der Eröffnung waren eine Insieme-Gruppe. Ihr hättet die leuchtenden Augen sehen sollen.
Wenn es einen alternativen Weg hätte geben dürfen, wäre das technisch zu lösen gewesen ("Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg"). Aber eine Alternative durfte es nicht geben.
Kredite des Kantons: Nö, Freunde. Es hat bislang keine Kredite i.S.v. A-Fonds-perdu-Beiträge des Kantons Solothurn gegeben. Sondern ein Darlehen. Und zwar nicht in frühem Stadium, wie oben jemand schwadroniert hat. Sondern bewilligt am 15.3.14.
Ein Skandal mehr: Die zu Beginn veranschlagten 12 Mio Franken für den Neubau sind jetzt bei 24 Mio - das Doppelte. Da musste der Kanton ja einspringen. Zudem war schon 2010 bekannt, dass die öffentliche Hand viel Geld investieren wird:

Zitat: 51 Einwohner- und Bürgergemeinden haben Aktien im Umfang von 900’000 Franken gezeichnet, die Stadt Solothurn allein für 400’000 und die Regio Energie zusätzlich für 100’000 Franken. Mindestens 11 Mio. Franken des Aktienkapitales liegen in der Hand von unbekannten Grossaktionären. Der Eindruck, dass das Projekt unter diesen Voraussetzungen um jeden Preis (wortwörtlich gemeint) politisch durchgeboxt werden musste, ist offensichtlich. Darum wird die Aufarbeitung wirklich interessant werden. Konsequenzen wird es leider keine haben können.
 
Ich stelle leider immer wieder fest, dass in diesem Thema die Pollemik und der Populismus die sachlichen Argumente verdrängen. Nein, es muss der Betreiber boykotiert werden, wohl auch in der Hoffnung, damit dem Betreiber zu schaden, damit er mit der "Sch...-Gondelbahn" möglichst schnell auf die Schnauze fliegt und man sich schadenfroh daneben stehendend einen lachen kann...

Zu den neuen Argumenten:
"Salamitaktik" in Bezug auf neue Instalationen wie Rodelbahnen und dergleichen inkl. Verstoss gegen Landschaftschutz:
Die SWAG hat sich nie darüber geäussert, dass sie solche Instalationen aufstellen. resp. gegen den Landschaftsschutz verstossen will. Wer anderes behauptet, soll doch bitte entsprechende Quellen angeben. Ansonsten ist es eine Diffamierung aufgrund nicht korrekter Argumente.

Alternativlösungen wie CLF:
Die Weissensteinbahn ist ca. 2.3 Kilometer lang. Die Fahrt mit einer fixen Sesselbahn dauert da eine Ewigkeit. Will die Bahn überleben sind gewisse Komfortaspekte unabdingbar, gerade weil die Weissensteinbahn darauf angewiesen sein wird, dass sie auch bei nicht so schönen Wetter benutzt wird.
Ich stimme den Gegnern nur darin zu, als dass ich die Gondelbahn mit einer Kapazität von 900P/h als etwas überdimensioniert erachte. Hier hätten 500P/h ausgereicht, auch eine gute Variante wäre eine Kombibahn a la Braunwald-Gumen gewesen.

Sicherlich nur kann man meiner Überzeugung nach mit den Passagieren die man damit zusätzlich lukriert den Investitionsunterschied zwischen 2CLF und 8MGD niemals einfahren - hätte sich die Möglichkeit geboten bei einem 2CLF auch noch die aufgearbeiten VR - Stützen weiterzuverwenden wär der Unterschied noch gravierender.
Die Weissenstein-Gondelbahn ist keine 8MGD, sondern "nur" eine 6MGD.

Politik:
Auch wenn das die Gegner nicht verstehen oder begreifen wollen: Das Gericht hatte nicht zu entscheiden, ob die alte Sesselbahn "härzig" oder erhaltenswert ist. Es hatte zu entscheiden, ob der Neubau den gesetzlichen Richtlinien entspricht und gebaut werden darf.
Es gibt in der Schweiz kein Gesetz, welches einem Betreiber verbietet eine alte Sesselbahn gegen eine neue Gondelbahn zu ersetzen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, auf der das Bundesverwaltungsgericht einen ablehnen Entscheid gegen die Gondelbahn stützen könnte. Das Gericht hat nichts weniger getan, als die vorhandenen Gesetze anzuwenden. Die alte Sesselbahn stand unter keinerlei Schutz also gibt es keinen Grund, deren Abriss zu verbieten. Das Gericht darf nicht nach subjektiven Empfinden (die alte Sesselbahn wäre doch schöner als die neue Bahn) entscheiden, sondern muss die bestehenden Gesetze anwenden. Und da hat sich die SWAG nichts zuschulden kommen lassen.
Das ist schade für die alte Bahn. Aber es ist völlig übers Ziel hinausgeschossen, wenn man nun das Gericht dafür in die Verantwortung nimmt und gar Korruption (!) in Betracht zieht.

Geld:
Die öffentliche Hand hat nicht viel Geld investiert, sondern nur 0.9 Mio. Franken. Sämtliche anderen von dem Kanton gezahlten Beträge sind Darlehen, welche die SWAG zurückzahlen muss. Der Rest kam durch Sponsoring von Firmen/Privatpersonen. Hätte der Kanton die Bahn wirklich durchboxen wollen, hätte er grössere Mittel mit Aktien gezeichnet. Dass er es nicht getan und nur ein Darlehen gegeben hat, zeigt dass er zwar Anschubhilfe leisten will, aber nicht bereit ist in grossem Stille bei der Bahn einzusteigen. Und: Es ist gang und gäbe, dass Bahnen im grossen Stille unterstützt werden. Die Solothurner Behörden haben im gleichen Umfang die Bahn unterstützt, wie dies andernorts bei ähnlichen Projekten auch getan wird, ohne dass es ein Problem wäre.

Wer sachlich an die Dinge rangeht, wird feststellen, dass schwarz-weiss-Denken in dieser Sache nicht zielführend sind.
Es wurde auf unzähligen Seiten alle Argumente pro und Contra durchgekäut. Alle wurden früher oder später so zurechtgebogen, dass die SWAG und die Behörden die Blöden und Bösen sind. Und wenn in einem Thema keine Argumente vorhanden waren, dann schuf man einfach welche. Zum Beispiel behaupten, dass die SWAG den Weissenstein in einen Rummelplatz verwandeln will. Das will sie zwar nicht und hat dies auch so kommuniziert, aber "egal".
Kann man so machen. Man braucht sich dann aber einfach nicht zu wundern, wenn spätestens dann, wenn sachliche Argumente gefragt werden (z. B. vor dem BVG) Endstation ist.
 
oberländer schrieb:
Nein, es muss der Betreiber boykotiert werden, wohl auch in der Hoffnung, damit dem Betreiber zu schaden, damit er mit der "Sch...-Gondelbahn" möglichst schnell auf die Schnauze fliegt und man sich schadenfroh daneben stehendend einen lachen kann...
Lieber Kollege, auch das ist Marktwirtschaft und in dem Falle eben des Konsumenten Macht :!: . Außerdem gehört Schadenfreude zu einer meiner Haupteigenschaften was aber in dem Fall persönlich nicht den Verlust der VR an sich betrifft (hatte schon weiter oben mal erwähnt das ich persönlich kein so großer Fan dieser Bahntype bin), sondern weil ich einfach glaube das die MGD - Neuinvestition ohne die Schaffung zusätzlicher Attraktionen nicht refinanzierungsfähig ist. Das würd ich aber auch nicht unbedingt als "Rummelplatz" bezeichnen wollen sondern als schlicht nötige Überlebensstrategie.
Auch die Fahrgeschwindigkeit ist für mich nur ein bedingtes Argument denn die auf liftworld angegebenen 2,5 m/sec der VR waren auch nicht gerade besonders prickelnd, ne schnelle fixgekuppelte Anlage darf die nämlich auch...;D

joe-72 schrieb:
2-CLF: Jo mei, das kann ja kaum ernst gemeint sein. Wetterschutz? Körperbehinderte Menschen? Kleinkinder? Hunde? Die Gäste schätzen genau, dass all dies nun deutlich besser wurde. Die ersten Fahrgäste bei der Eröffnung waren eine Insieme-Gruppe. Ihr hättet die leuchtenden Augen sehen sollen.
Das war sehr wohl ernstgemeint aber natürlich nur aus rein wirtschaftlicher Sicht im Vergleich einer buchhalterischen (Mehr)Kosten - Nutzenrechnung betrachtet.
Technisch wär z. B. durchaus auch eine fixgeklemmte Kabinenbahn oder GUB möglich gewesen die allerdings an die hohe mögliche Förderleistung einer MGD nicht rankommt aber wahrscheinlich auch nicht erforderlich wäre.
 
oberländer schrieb:
"Salamitaktik" in Bezug auf neue Instalationen wie Rodelbahnen und dergleichen inkl. Verstoss gegen Landschaftschutz:
Die SWAG hat sich nie darüber geäussert, dass sie solche Instalationen aufstellen. resp. gegen den Landschaftsschutz verstossen will. Wer anderes behauptet, soll doch bitte entsprechende Quellen angeben. Ansonsten ist es eine Diffamierung aufgrund nicht korrekter Argumente.
Ganz klar wollte man wegen der Finanzierbarkeit mehr als nur die neue Bahn - der Bundesrat hat den bestehenden Richtplan aber angepasst, ohne Rodelbahn und Tubbing-Anlage. Will man die bauen, braucht es die Bewilligung eines neuen Richtplans. Und dass die SWAG von diesen Plänen keine Ahnung gehabt hätte, fände ich doch sehr sonderbar :wink:

Quellen:
http://contentx.thinx.ch/m/mandanten/144/topic7782.html
http://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=12&ved=0CCMQFjABOAo&url=http%3A%2F%2Frrb.so.ch%2Fdaten%2Frrb2009%2F0609%2F000001332039_2009_1010.pdf&ei=gj-dVPDdNszgaPjnggg&usg=AFQjCNFBza_RiZau1zqDN47SrawX2foqxw&bvm=bv.82001339,d.d2s&cad=rja
http://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=11&ved=0CBwQFjAAOAo&url=http%3A%2F%2Frrb.so.ch%2Fdaten%2Frrb2010%2F0427%2F000001598196_2010_776.pdf&ei=gj-dVPDdNszgaPjnggg&usg=AFQjCNEGnGs82w_hc6iLZk_9DYiwLbxD0w&bvm=bv.82001339,d.d2s&cad=rja
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/rodelbahn-fuer-weissenstein-1413993
http://www.tagblatt.ch/aktuell/wirtschaft/tb-wi/Bundesrat-genehmigt-Weissenstein-Richtplan-mit-Auflagen;art149,1509262
 
Och herrjeh, schuld sind immer die anderen. Es gab nach einem BVG-Entscheid, bezüglich des Verfahrens bei der Konzessionsverlängerung von Seilbahnen, im Jahre 2009 die Möglichkeit auch die Konzession für die VR101 zu erhalten. Es ist richtig dass dies die Betreiberfirma nicht wollte, weil das für sie nie in frage kam. Der Hauptgrund für diese Haltung liegt kurioserweise im gleichen BVG-Entscheid, nämlich der Betreiberhaftpflicht.

Die in Technischen Dingen leider völlig ahnungslose Justiz musste dann im Jahre 2010 aber selber mit Schrecken feststellen dass sie kilometerweise übers Ziel hinausgeschossen haben weil das BAV unter Berücksichtigung dieses Urteil einer Giovanola EUB von 1970 die Konzession gleich um 25 Jahre verlängerte, obwohl an der Anlage ausser den vorgeschriebenen Revisionsarbeiten nichts gemacht werden musste. Die Überschlagssicherung für die Rollenbatterien kam dann 2 Jahre später.
Hätte das BVG im letzten Frühjahr sein Urteil von 2009 als Grundlage genommen wäre ein Weiterbetrieb möglich gewesen, man war jedoch so schlau und hat das eigene Fehlurteil von damals quasi wieder rückgängig gemacht. Ein Vorgang der in der Schweizer Justiz sehr selten ist.

Den finalen Todesstoss hatten der Verein ProSesseli und seine Anhänger der VR101 aber schon vorher selber versetzt, nämlich als sie das Angebot die Bahn zu übernehmen abgelehnt haben. Die finanziellen Gründe, auch wenn ich selber das früher in anderen Posts nicht ausschloss, können es ja nicht gewesen sein, man hatte ja schliesslich einen Milliardär als Sponsor. Der wahre Grund für das Ablehnen des Kaufangebots war die Betreiberhaftpflicht. Man hätte nicht mehr nur das Geld zur Verfügung stellen müssen, nein man hätte auch den Betrieb übernehmen und sämtliche daraus resultierenden Konsequenzen tragen müssen.
Da haben dann wohl einige sehr schnell kalte Füsse bekommen weil sie sich ihrer Sache nun auf einmal gar nicht mehr so sicher waren. Ständig zu beteuern eine VR101 sei 100%ig sicher ist das eine, dafür als Betreiber gerade zu stehen das andere.
 
Theo schrieb:
Da haben dann wohl einige sehr schnell kalte Füsse bekommen weil sie sich ihrer Sache nun auf einmal gar nicht mehr so sicher waren. Ständig zu beteuern eine VR101 sei 100%ig sicher ist das eine, dafür als Betreiber gerade zu stehen das andere.
Leider hast du das wichtige Detail vergessen zu erwähnen, dass der Gruppe, die die VR101 erhalten wollten, der Zugang zur Anlage verweigert wurde. Wie soll man denn so eine Zustandsanalyse machen können, um vorher das "Geschenk" beurteilen zu können? Auch in diesem Punkt war das Vorgehen der Betreiber also sehr seltsam - um es gelinde auszudrücken.
 
Ich denke für eine grobe Beurteilung es Bahnzustandes braucht´s da normalerweise keine Betreiberzugangserlaubnis, den kann man durchaus auch als "normaler" Besucher mit offenen Augen und einer zusätzlichen Trassenbegehung schon recht gut abschätzen. Abgesehen von den, zumindest auch auf einem Youtubevideo dokumentierten manchmal rutschenden Klemmen (deren Ursache natürlich zu hinterfragen ist - sprich Wartungsmangel oder konstruktives Problem) bin ich aber der Überzeugung ne VR dann als betriebssicher hinzubekommen wenn u. a. induktive Seillagesensoren nachgerüstet werden weil diese schon ansprechen bevor das Seil aus den Robas fällt und sich das Problem einer im entgleisten Seilzustand nicht passierbaren Roba dann nicht stellte.

Die Verantwortung für die Betriebssicherheit einer Anlage hat immer in erster Linie der Betreiber sowie in zweiter die Sachverständigen die bei den wiederkehrenden Überprüfungen zugezogen werden (sollten); keine Bahn ist 100%ig sicher aber darin allein würd ich kein großes Problem sehen wenn man im Rahmen der technischen Möglichkeiten nachrüstet und so auch den Nachweis erbringt alles zu tun um die Sicherheit auf höchstmöglichem Stand zu halten.
 
Petz schrieb:
Ich denke für eine grobe Beurteilung es Bahnzustandes braucht´s da normalerweise keine Betreiberzugangserlaubnis, den kann man durchaus auch als "normaler" Besucher mit offenen Augen und einer zusätzlichen Trassenbegehung schon recht gut abschätzen.
Als die Bahn im Februar 2012 an ProSesseli verschenkt werden sollte, war sie ja schon länger nicht mehr in Betrieb. Sie wurde November 2009 definitiv abgestellt - da gab es also schon längerer Zeit keine "normalen" Besucher mehr.

Mit deinen restlichen Ausführungen aber bin ich einverstanden (soweit ich das technisch beurteilen kann) - genau so, wie ich es schon geschrieben habe: Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Seilbahnbauer haben wohl schon "etwas" komplexere Dinge möglich gemacht. Da wäre die sicher Sanierung bestimmt möglich gewesen - wenn man hätte wollen. Auch eine Lösung für Behinderte, Kinder und Hund, wie es immer so schön gesagt wurde, wäre zu erarbeiten gewesen. Aber eben.
 
Dann ist klar das eine Besichtigung unedingt nötig gewesen wäre um den Zustand zu prüfen wenngleich selbst jahrelanger Stillstand einem hochqualitativen Produkt nicht viel anhaben kann wie wir spätestens seit dem Abbruch des Amthorspitzliftes wissen. Abbruchfirma Parth aus Lana nahm den 16 Jahre nach Betriebseinstellung nochmals für ne "Ehrenabschiedsrunde" in Betrieb wobei Parth und der Wirt der Hühenspielhütte selbst auf dem Lift mitfuhren. Dafür mußten nur zwei sturmverhedderte Sessel getrennt und bei einer Niederhalteroba das Seil wieder eingehängt werden...
 
Theo schrieb:
Den finalen Todesstoss hatten der Verein ProSesseli und seine Anhänger der VR101 aber schon vorher selber versetzt, nämlich als sie das Angebot die Bahn zu übernehmen abgelehnt haben. Die finanziellen Gründe, auch wenn ich selber das früher in anderen Posts nicht ausschloss, können es ja nicht gewesen sein, man hatte ja schliesslich einen Milliardär als Sponsor. Der wahre Grund für das Ablehnen des Kaufangebots war die Betreiberhaftpflicht. Man hätte nicht mehr nur das Geld zur Verfügung stellen müssen, nein man hätte auch den Betrieb übernehmen und sämtliche daraus resultierenden Konsequenzen tragen müssen.
Da haben dann wohl einige sehr schnell kalte Füsse bekommen weil sie sich ihrer Sache nun auf einmal gar nicht mehr so sicher waren. Ständig zu beteuern eine VR101 sei 100%ig sicher ist das eine, dafür als Betreiber gerade zu stehen das andere.
Theo, hier bist Du völlig falsch informiert! Pro Sesseli, der Heimatschutz und die Stiftung Historische Sesselbahn Weissenstein versuchten mehrmals vergeblich, die Sesselbahn von der SWAG käuflich zu erwerben, mit Hilfe des erwähnten Sponsors! Die SWAG beteuerte aber stets, die Bahn stehe nicht zum Verkauf. Die SWAG machte später jedoch das Angebot die Bahn dem Heimatschutz zu verschenken, als sich abzeichnete, dass dieser den Fall vor Gericht weiterziehen könnte. Einziger Haken dabei: Die Sesselbahn muss während einer gesetzten Frist durch den SHS abgebaut und abtransportiert werden! Nur logisch, dass sich der Heimatschutz nicht auf diesen Kuhhandel einliess, war das Ziel doch, die Bahn am Originalschauplatz zu erhalten und weiter zu betreiben! Und da hat auch niemand kalte Füsse gekriegt wegen angeblichen Sicherheitsmängeln, denn für einen allfälligen Weiterbetrieb der Sesselbahn stand man bereits mit einem regionalen ÖV-Betreiber in Verhandlung.
 
Nun hat er deutlich weniger zu schaffen, besagter lokaler ÖV-Betreiber...
 
C. Gentil schrieb:
Und da hat auch niemand kalte Füsse gekriegt wegen angeblichen Sicherheitsmängeln, denn für einen allfälligen Weiterbetrieb der Sesselbahn stand man bereits mit einem regionalen ÖV-Betreiber in Verhandlung.
Es wird ja nun immer deutlicher, welch schändliches Trauerspiel gegen die allerletzte VR101 als Zeitzeuge des Schweizer Seilbahnbaus unternommen wurde. Schlicht unglaublich.
 
Trauerspiel? Jetzt kann ich der Argumentation definitiv nicht mehr folgen.
Du scheinst auszublenden, dass die alte Bahn a) unter keinerlei rechtlichem Schutze stand und b) nicht dem SHS und schon gar nicht dem Sässeli-Club gehörte.
 
Ich schon denn das schändliche Trauerspiel wurde ja vom Bahneigner veranstaltet der sich eben unbedingt ne neue Anlage einbildete und stur auf Biegen und Brechen sein Ziel weiterverfolgte.
Dies ist ohne jeden Zweifel auch sein gutes Recht aber dann braucht er sich andererseits z. B. über Boykottinitiativen und meine allerherzlichsten Pest - Cholera - und Insolvenzwünsche auch nicht zu wundern...;D
 
Dann mögen wir uns doch darauf einigen, dass dies fürwahr sein gutes Recht ist, und dass er - so wie ich ihn (bzw. sie) einschätze - sich um Eure Boykotte, Verwünschungen, verbalen Erwutungen, Selbstbeweinungen und Verschwörungserblendungen schlechterdings futieren wird.

Ich für meinen bescheidenen Teil erfreue mich ab der neuen Gondelbahn genau so wie über meine beiden VR-Sessel (wovon einer von der ersten Bahn) sowie über das eben erschienene Buch zur Sesselbahn (mitfinanziert von Eurem BöFei, ohne einen Cent vom SHS, was für sich spricht).
 
joe-72 schrieb:
sich um Eure Boykotte, Verwünschungen, verbalen Erwutungen, Selbstbeweinungen und Verschwörungserblendungen schlechterdings futieren wird.
Ich denke die SWAG wird bald ganz andere Sorgen haben weil ich nach wie vor der festen Überzeugung bin, daß sich die MGD ohne zusätzliche Angebote sprich (um das Wort des Kollegen oberländer nochmals zu zitieren) "Rummelplatz" :wink: als nicht refinanzierungsfähig erweisen wird. Kann aufgrund der aktuell minimalen Kreditzinsbelastung noch ne Zeitlang gutgehen aber sobald das Zinsniveau wieder auf ein normales Maß steigt seh ich die Zukunft reichlich düster.

Ich persönlich hätte auch gar keine Einwände gegen die Errichtung zusätzlicher Attraktionen denn viele Bergbahnbetreiber haben bereits die Notwendigkeit erkannt, solche Angebote zusätzlich zu schaffen um vor allem im Sommer mehr Passagiere anzuziehen.
Aber nachdem die Behörden ja von Beginn an klargestellt hatten das dies für den Weissenstein nicht in Frage kommt, hätte ich anstelle der SWAG dann die Kuppelbahninvestition nicht gewagt auch auf die Gefahr hin das dann dort schlimmstenfalls gar keine Aufstiegshilfe mehr existierte. Hielte ich immer noch für die sinnvollere Lösung als der Gesellschaft ein Milionengrab zu schaufeln soferne man als Betreiber nicht Ausfallshaftungsbürgschaften seitens jener Interessensgruppen (Gemeinde, Tourismusbetriebe etc.) zugesichert bekommt die selbst an einem Erhalt der Erschließung des Weissensteins ureigenes wirtschaftliches Interesse haben.
 
Von den Ferienzeiten allein kann man als Bahnbetreiber nicht leben und da ist´s bekanntlich überall vollm deshalb ist für mich die SWAG noch nicht in trockenen Tüchern. Wirtschaftlich interessant ist dafür letztendlich wieviele Stammgäste man anzieht die regelmäßig kommen und für einen kontinuierlichen und berechenbaren Umsatz sorgen. Ich schätze mal das zumindest eine Verdoppelung der Jahresbesucherzahlen gegenüber der VR - Ära notwendig sein wird um längerfristig schwarze Zahlen zu schreiben.
 
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