Ich stelle leider immer wieder fest, dass in diesem Thema die Pollemik und der Populismus die sachlichen Argumente verdrängen. Nein, es muss der Betreiber boykotiert werden, wohl auch in der Hoffnung, damit dem Betreiber zu schaden, damit er mit der "Sch...-Gondelbahn" möglichst schnell auf die Schnauze fliegt und man sich schadenfroh daneben stehendend einen lachen kann...
Zu den neuen Argumenten:
"Salamitaktik" in Bezug auf neue Instalationen wie Rodelbahnen und dergleichen inkl. Verstoss gegen Landschaftschutz:
Die SWAG hat sich nie darüber geäussert, dass sie solche Instalationen aufstellen. resp. gegen den Landschaftsschutz verstossen will. Wer anderes behauptet, soll doch bitte entsprechende Quellen angeben. Ansonsten ist es eine Diffamierung aufgrund nicht korrekter Argumente.
Alternativlösungen wie CLF:
Die Weissensteinbahn ist ca. 2.3 Kilometer lang. Die Fahrt mit einer fixen Sesselbahn dauert da eine Ewigkeit. Will die Bahn überleben sind gewisse Komfortaspekte unabdingbar, gerade weil die Weissensteinbahn darauf angewiesen sein wird, dass sie auch bei nicht so schönen Wetter benutzt wird.
Ich stimme den Gegnern nur darin zu, als dass ich die Gondelbahn mit einer Kapazität von 900P/h als etwas überdimensioniert erachte. Hier hätten 500P/h ausgereicht, auch eine gute Variante wäre eine Kombibahn a la Braunwald-Gumen gewesen.
Sicherlich nur kann man meiner Überzeugung nach mit den Passagieren die man damit zusätzlich lukriert den Investitionsunterschied zwischen 2CLF und 8MGD niemals einfahren - hätte sich die Möglichkeit geboten bei einem 2CLF auch noch die aufgearbeiten VR - Stützen weiterzuverwenden wär der Unterschied noch gravierender.
Die Weissenstein-Gondelbahn ist keine 8MGD, sondern "nur" eine 6MGD.
Politik:
Auch wenn das die Gegner nicht verstehen oder begreifen wollen: Das Gericht hatte nicht zu entscheiden, ob die alte Sesselbahn "härzig" oder erhaltenswert ist. Es hatte zu entscheiden, ob der Neubau den gesetzlichen Richtlinien entspricht und gebaut werden darf.
Es gibt in der Schweiz kein Gesetz, welches einem Betreiber verbietet eine alte Sesselbahn gegen eine neue Gondelbahn zu ersetzen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, auf der das Bundesverwaltungsgericht einen ablehnen Entscheid gegen die Gondelbahn stützen könnte. Das Gericht hat nichts weniger getan, als die vorhandenen Gesetze anzuwenden. Die alte Sesselbahn stand unter keinerlei Schutz also gibt es keinen Grund, deren Abriss zu verbieten. Das Gericht darf nicht nach subjektiven Empfinden (die alte Sesselbahn wäre doch schöner als die neue Bahn) entscheiden, sondern muss die bestehenden Gesetze anwenden. Und da hat sich die SWAG nichts zuschulden kommen lassen.
Das ist schade für die alte Bahn. Aber es ist völlig übers Ziel hinausgeschossen, wenn man nun das Gericht dafür in die Verantwortung nimmt und gar Korruption (!) in Betracht zieht.
Geld:
Die öffentliche Hand hat nicht viel Geld investiert, sondern nur 0.9 Mio. Franken. Sämtliche anderen von dem Kanton gezahlten Beträge sind Darlehen, welche die SWAG zurückzahlen muss. Der Rest kam durch Sponsoring von Firmen/Privatpersonen. Hätte der Kanton die Bahn wirklich durchboxen wollen, hätte er grössere Mittel mit Aktien gezeichnet. Dass er es nicht getan und nur ein Darlehen gegeben hat, zeigt dass er zwar Anschubhilfe leisten will, aber nicht bereit ist in grossem Stille bei der Bahn einzusteigen. Und: Es ist gang und gäbe, dass Bahnen im grossen Stille unterstützt werden. Die Solothurner Behörden haben im gleichen Umfang die Bahn unterstützt, wie dies andernorts bei ähnlichen Projekten auch getan wird, ohne dass es ein Problem wäre.
Wer sachlich an die Dinge rangeht, wird feststellen, dass schwarz-weiss-Denken in dieser Sache nicht zielführend sind.
Es wurde auf unzähligen Seiten alle Argumente pro und Contra durchgekäut. Alle wurden früher oder später so zurechtgebogen, dass die SWAG und die Behörden die Blöden und Bösen sind. Und wenn in einem Thema keine Argumente vorhanden waren, dann schuf man einfach welche. Zum Beispiel behaupten, dass die SWAG den Weissenstein in einen Rummelplatz verwandeln will. Das will sie zwar nicht und hat dies auch so kommuniziert, aber "egal".
Kann man so machen. Man braucht sich dann aber einfach nicht zu wundern, wenn spätestens dann, wenn sachliche Argumente gefragt werden (z. B. vor dem BVG) Endstation ist.