25 und nicht nur 5 Jahre
Die Seilbahn Weissenstein AG behauptet, für die Renovation des alten Sessellifts gäbe es lediglich eine Konzession auf fünf Jahre. Stimmt nicht, sagt das Bundesamt für Verkehr. Spielt keine Rolle, sagen die Seilbähnler.
Den Solothurnern ans Herz gewachsen: Der alte Sessellift auf den Weissenstein. / Monika Frischknecht
»Meinungen zum Thema
»Kommentare zum Artikel
Bisher behauptete die Seilbahn Weissenstein AG immer, dass wenn der alte Sessellift, dessen Konzession 2009 ausläuft, renoviert würde, das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Konzession lediglich um fünf Jahre verlängern würde. Deshalb rechne sich die Investition von gegen 7,5 Mio. nicht; darum soll eine neue Bahn samt neuem Freizeitangebot auf dem Berg gebaut werden – damit sich wiederum die neue Bahn rechnet. Soweit die Rechnung der Seilbähnler.
«Das stimmt so nicht»
Das BAV rechnet offenbar anders. «Wir machen keinen Unterschied zwischen einer neuen und einer alten Bahn», sagt Pressesprecher Gregor Saladin. Ihm sei deshalb nicht ganz klar, weshalb es auf dem Weissenstein, sofern man die alte Bahn renovieren würde, ein Problem mit der Konzessionsdauer geben sollte – an dieser Aussage änderte sich übrigens auch nichts, als Saladin die Frage intern extra noch einmal abgeklärt hatte.
Das Unternehmen, welches eine Seilbahn betreibe (in diesem Fall also die Seilbahn Weissenstein AG), müsse nachweisen, dass die Bahn sicher ist. Dann erteilt das Bundesamt die Konzession samt Betriebsbewilligung –in der Regel sind das 20 Jahre; nach neuer Seilbahnverordnung wären es sogar 25 Jahre. Entscheidend für die Dauer der Konzession ist namentlich die Planung für die Instandhaltung und für den Ersatz von Anlageteilen. «Natürlich kann eine Konzession auch kürzer ausfallen», räumt Saladin ein. Dass die Konzession für eine Nostalgiebahn aber nur 5 Jahre betrage, «das stimmt so nicht.»
Konzession nebensächlich
Spielt die Seilbahn Weissenstein AG mit falschen Karten? Wäre es der Sache nicht dienlicher gewesen, von Anfang an und ohne Erwähnung der alten Bahn auf eine neue Bahn zu setzen, statt bei jeder Gelegenheit zu betonen, dass man nur «schweren Herzens» vom historischen Sessellift lassen kann?
«Nein», sagt Verwaltungsratspräsident Urs Allemann. Man habe die Konzessionsdauer im Falle einer Renovation der alten Bahn beim BAV abgeklärt. Resultat: 5 Jahre. Und: «Die Frage der Konzessionsdauer ist nicht der Hauptgrund, warum wir, anstelle einer Sanierung des alten Sessellifts, den Bau einer neuen Bahn vorziehen», räumt Urs Allemann ein. Der alte Sessellift sei gefährlich für kleine Kinder; Kinderwagen und Rollstühle könne man nicht transportieren, Tiere ebenfalls nicht; ausserdem sei der alte Sessellift nicht wind- und nicht wetterfest. «Das alles spricht gegen die alte Bahn», sagt Allemann.
«Das ist nicht machbar»
Aber nicht nur das: Die Seilbahn Weissenstein AG sei ein privatrechtliches Unternehmen, welches derzeit vor allem vom Wintergeschäft lebt. «Ist ein Winter gut, schaut finanziell etwas heraus», sagt Allemann. «Ist der Winter aber schlecht, kommen wir knapp auf ein Null-Ergebnis.» Und: «Bei schönem Wetter bringen wir die Leute, die in Oberdorf anstehen, gar nicht alle auf den Berg. Der Sessellift kann nicht mehr als 450 Personen pro Stunde transportieren.»
Kapazität bliebe gleich
Das sei die Situation, sagt Urs Allemann. Daran werde sich auch nichts ändern, wenn man nur die alte Seilbahn renoviert. Denn: «Die Kapazität bliebe gleich.» Und, das hatte die Rücksprache mit dem Seilbahnbauer inzwischen ergeben: Die Kosten für die Renovation der alten Bahn wären höher als die einer neuen Bahn.
Das Gesamtkonzept Weissenstein hat eine erste, kleine Vernehmlassung hinter sich und wird derzeit von der Steuerungsgruppe unter Federführung des Amtes für Raumplanung überarbeitet. Kritik kommt vor allem aus den Reihen des Heimatschutzes, welcher die alte Bahn erhalten möchte.