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Silvretta Arena (Ischgl/ Samnaun)

"Applaus-Hang" trifft es sehr gut.

Da hat sich bestimmt schon der ein oder andere aus dem Forum feiern lassen. :D

Früher gab es an der Aussenbar vom Schatzi noch einen DJ, der das fahrerische Können der einzelnen Skifahrer über sein Mikro kommentiert hat.
 
War schon jemand vor Ort und weis wie die genaue Umsetzung des Skischuhverbots erfolgt?
Wird noch Ermahnt oder sofort der Strafzettel verteilt?
 
http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/quer/161201-quer-skischuh-100.html

Laut Quer vom verg. Donnerstag wird kontrolliert :)

Meine Apres Ski Delegation ist gerade vor Ort, werde mal nachhaken ob schon wer verhaftet wurde. Vor der Abreise haben sie Widerstand angekündigt ;)
Ich bin heuer leider raus, hätte es zu gerne selbst ausprobiert. Vor 20 Uhr bin ich in Ischgl noch nie aus den Skistiefeln raus...
 
:surprised: Die sind wirklich auf Socken gelaufen......


- Verletzungsgefahr: Es gab keinen "In-Skischuh-nach-20-Uhr-gehen"-induzierten Unfall
- Lärmbelästigung: Es gab keine Beschwerde

Aber typisch Politiker: Absolut Faktenresistent
 
ist das Tragen der Schuhe erlaubt? Dachte das Tragen der kompletten Ausrüstung ist verboten...
 
wildkogel schrieb:
ist das Tragen der Schuhe erlaubt? Dachte das Tragen der kompletten Ausrüstung ist verboten...

ja, ist erlaubt... das macht das ganze ja etwas widersinnig...

Aus der Verordnung:
...das Gehen mit Hartschalenschuhen (...) sowie das offene Tragen von Skiern, Skistöcken und Snowboards im Zeitraum .... täglich von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr verboten

Also:
- verdeckte Tragen ist also erlaubt -> Skibag
- Skischuhe offen über die Schulter auch

Geschäftsidee : Verkauf von Hausschuhen + Seil und Plastiksack (Do-it-Youself-Skibag)

Ziviler Ungehorsam:
Rucksack mitnehmen: Skibag rein und als Unterstützung des Brauchtums unserer holländischen Nachbarn: Holzschuhe.
(Ich stelle mir gerade vor, dass ab 20 Uhr eine Parade von Holzschuh-Trägern über die Dorfstraße torkelt :rofl: )
 
Ski-Larry schrieb:
Aus der Verordnung:
...das Gehen mit Hartschalenschuhen (...) sowie das offene Tragen von Skiern, Skistöcken und Snowboards im Zeitraum .... täglich von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr verboten

Aus dem Duden:
gehen

unregelmäßiges Verb - 1. sich in aufrechter Haltung auf …2. eine bestimmte Strecke gehend zurücklegen; 3. in bestimmter Weise zu begehen …

Da werden sie wohl nicht allzuviele Bussen ausstellen können. :biggrin:
 
Das ist cool. Und der "abgeschleppte" könnte sogar die Skischuhe anbehalten. Könnte sich sogar ein neues Geschäftsfeld entwickeln. Heimschlepp-Service, z.B. mit vorgespannten Pferden oder auch Huskys.
Auch neue Schleppliftprojekte quer durch den Ort wären denkbar. Natürlich muss man dafür einen separaten Schlepp-Schipass kaufen.

Auch völlig neue Produkte sind denkbar. Wachs-Service für die Skijacke zum Beispiel, damit die auf dem Rücken besser rutscht. Natürlich auch die entsprechenden Produkte in Form von Spezialwachsen für die Jacken. Ich glaube sogar, das ist BEREITS JETZT schon der MASTERPLAN hinter der Ischgl-Verordnung. Wir dachten, die sind dämlich, dabei sind die genial :!:
 
tafaas schrieb:
Ski-Larry schrieb:
Aus der Verordnung:
...das Gehen mit Hartschalenschuhen (...) sowie das offene Tragen von Skiern, Skistöcken und Snowboards im Zeitraum .... täglich von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr verboten

Aus dem Duden:
gehen

unregelmäßiges Verb - 1. sich in aufrechter Haltung auf …2. eine bestimmte Strecke gehend zurücklegen; 3. in bestimmter Weise zu begehen …

Da werden sie wohl nicht allzuviele Bussen ausstellen können. :biggrin:

Pass bloß auf, die juristischen Wortdefinitionen stehen nicht im Duden. So einfach gehts auch wieder nicht.

Und noch wegen der Geldbußen: Es bleibt übrigens dabei, dass private Security-Leute die nicht vollstrecken können (verteilen rein rechtlich auch nicht, aber das kommt aufs gleiche raus wenn sie halt ne Anzeige beim Ordnungsamt der Gemeinde machen, welches dann formell den Bescheid erlässt) und sie können auch niemanden daran hindern, das Verbot zu missachten ohne sich der Nötigung strafbar zu machen.

(Und nochmal zur Asfinag, falls die auch Leute anhalten: Ich gehe davon aus, dass es dafür ein besonderes Gesetz gibt. Dürfen die denn bspw. jemanden wegen zu schnell fahrens anhalten? Oder doch eher nur wegen Mautverstößen?)
 
In Deutschland stimme ich Dir voll und ganz zu.....

Nur der § 127 StPO erlaubt jedem (also auch privaten Security-Mitarbeitern) jemanden festzunehmen oder Identitäten festzustellen. Aber nur wenn dieser beim Begehen einer Straftat erwischt wird (so grob).
Aber die Missachtung des Verbotes wäre hier ja eine Ordnungswidrigkeit.

In Österreich kenne ich mich da halt einfach nicht aus, aber es gibt neben dem ähnlichen Recht auch ein Indiz im Film:
Im Film ab 1:17: "Ich muss Sie bitten" und nicht "Ich fordere Sie auf"
 
Und wenn die das tatsächlich durchsetzen wollen, schicken sie halt eine "richtige" Polizeistreife raus - wo wäre das Problem?
 
Ob die so viel Lust haben, nach 20 Uhr so ein Quatschgesetz durchzusetzen?
 
Polizei=GESETZEShüter.

Es ist ihr Job, Gesetze durchzusetzen... :roll:

Augen auf bei der Berufswahl...
 
Also soweit ich weiß müssen Polizisten nur Straftaten verfolgen, bei Owis können Sie, müssen aber nicht
Also wäre es hier ihr eigener Ermessensspielraum, ob sie selbstständig tätig werden
Wenn in Deutschland jemand die Polizei anruft, um den Falschparker vor der Garage entfernen zu lassen, unternimmt die auch nichts, obwohl es ein Gesetzesverstoß ist.

Ischgl hat zudem keine eigene Polizei, der zuständige Gemeindewachkörper untersteht Landeck, das solche Aktionen ja auch finanzieren müsste.

Aber wollen wir uns jetzt wirklich über Zuständigkeiten im österreichischen Recht unterhalten?

- diese Verordnung ist total bescheuert, da es ja offensichtlich keinen einzigen objektiven Grund dafür gab
- die Verordnung ist ein (leichter) Eingriff in Grundrechte, ob das so willkürlich per Verordnung zulässig ist, ist zumindest fraglich
- ob der private Sicherheitsdienst irgendwelche Rechte zur Erhebung von Bußgeld hat oder zur Feststellung der Personalien hat, ist äußerst fraglich

Wir werden sicher erfahren wie das im Endeffekt gehandhabt wird und endgültige juristische Beurteilungen wird es im Ernstfall eh erst vor Gericht geben.


=> Ischgl hat zumindest geschafft, damit ins Gespräch zu kommen und es gibt ja keine schlechte PR
 
Du hast recht. Dieser Schmarrn ist mehr als ausreichend gewürdigt worden.

Die Wirkung auf mich ist eher abschreckend. Ich wäre von Natur aus nie mit dieser Verordnung aneinander geraten, weil ich mich auf der Piste austobe und nicht beim Après Ski, aber allein das Gehabe ist extrem unsympathisch.
 
Act zum Saisonfinale (30.04.17) in Ischgl: Zucchero

http://www.ischgl.com/de/events/top-events/top-of-the-mountain-concert_topevent325824

Meine persönliche Meinung:
Ich fände passender: Wanda, Sportfreunde, Reinhard Fendrich oder ganz klar: EAV
bzw. international besser: Depeche Mode, Volbeat oder Bonny Taylor

(Guns 'n' Roses oder Rammstein wären natürlich der Hammer, dürften allerdings arg teuer sein, aber dafür würde ich auch hinfahren)
 
So streng sind sie wohl auch nicht, zumindest sind uns im Ort immer wieder welche mit Skischuhen und Skiern Entgegenkommen. Es sind aber definitiv weniger geworden.
Das Urinieren sollten sie auf der Taja auch mal bestrafen. Der ekligste Typ von allen meinte, im vollsuff auf die Tanzfläche pinkeln zu müssen (passenden smilie dazu vorstellen )


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