Talabfahrer
Rigi-Kulm (1797m)
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Also wenn's mal wieder um das leidige Thema "günstiges leihweises Überlassen" oder sowas Ähnliches gehen sollte, dann zitier ich zum Nachdenken gerne mal einen Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tirol Snowcard, Stand 1. August 2011:REGA1976 schrieb:Doch, wahrscheinlich sogar einige. Aber was kann in diese Richtung so geheimnissvoll sein, die Fragen nicht hier in den Thread zu posten?
In den ALLGEMEINEN BESTIMMUNGEN steht auch noch:MISSBRAUCH
Jede missbräuchliche Verwendung der Tirol Snow Card durch den Nutzer hat den sofortigen Entzug der TIROL SNOW CARD zur Folge. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere im Falle der Weitergabe und Verwendung der TIROL SNOW CARD an/durch Dritte, des Erwerbs durch unrichtige Angaben über Hauptwohnsitz, Alter, Beschäftigungsverhältnis etc. oder wenn diese durch die Vorlage falscher Bestätigungen erschlichen wurde, vor.
Im Falle der missbräuchlichen Verwendung ist der Nutzer darüber hinaus verpflichtet, eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 250,-- zu bezahlen, ebenso behält sich das betroffene Seilbahnunternehmen die Einbringung einer Strafanzeige vor.
Und bei jedem Zutritt wird das Bild des Karteneigentümers auf dem Kontrollterminal der Kartenleser angezeigt. Sonst noch Fragen?Bei Bezug und bei Nutzung der Karte ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen bzw. mitzuführen
) kann ich mir nur vorstellen dass es die Politik (Platter & Co) endlich schaffen will ALLE Skigebiete rein zu kriegen, um dass dann so zu vermarkten... wegen mir darf die TSC auch auf das Preisniveau der Jahreskarten der Silvretta Arena oder Arlberg angehoben werden.