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Auslöser des Unfalls war also eine, wie sie selber schreibt, Unachtsamkeit bei der Schleppliftbenutzung. Eine (zumindest Teil-)Schuld an dem Unfall dürfte also auf jeden Fall bei Ihr selbst liegen, zumal ja auf die Schwierigkeit der Lifttrasse mithilfe eines Schildes explizit hingewiesen wurde.shoggy schrieb:Also, normalerweise geht man nicht davon aus, dass einem etwas Schlimmes beim Liften passiert, sondern man ruht sich von der Abfahrt aus und genießt die Landschaft. Unachtsamkeiten dürfen nicht solche schlimmen Folgen haben. Also, ich bin über einen Huppel gestolpert und die Skier kreuzten sich - da mir das Gegengewicht des anderen Ankerpartners fehlte, bin ich aus dem Lift gekippt und auf dem Rücken liegend die vereiste Trasse runtergeschossen.
Ja, es ist in der Tat "nur" eine Schadensersatzklage, denn ducrch meinen Unfall werde ich bleibende Schäden - und nicht nur kosmetischer Art - davontragen. Ich fahre wirklich sehr gerne Ski und will sicherlich niemandem den Spaß verderben, aber man kann von unten definitiv nicht sehen, wie der obere Teil der Spur aussieht.HBB schrieb:Ich habe die Diskussion jetzt schon eine Weile verfolgt und möchte mich nun auch einmal dazu äußern, denn ich habe den Eindruck, dass hier verschiedene Dinge vermischt werden:
Shoggy schreibt ja, dass sie die Bergbahn verklagen möchte auch mit dem Ziel, dass dieser Schlepplift so nicht mehr weiterbetrieben wird. Ich nehme mal an, dass sie in erster Linie eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage anstrengen möchte - hierfür gebe es theoretisch natürlich eine Anspruchsgrundlage.
Wenn sie mit einer Klage aber nur das Ziel verfolgte, die Liftgesellschaft zur Aufgabe des Schleppliftes zu zwingen, dürfte es dafür in der Tat keine Anspruchsgrundlage geben - da müsste man dann einen anderen Weg beschreiten (z.B. Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wg. fahrlässiger Körperverletzung, im weiteren Ermittlungverfahren würde natürlich auch die Sicherheit des Schleppliftes geprüft.)
Man sollte aber eines bedenken: An diesem Lift hat es ja offenbar schon einmal einen ähnlichen, leider tödlichen Unfall gegeben. Bei einem unnatürlichen Todesfall wird prinzipiell immer die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, und diese prüft dann, ob es Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gibt. Falls ja, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Man kann also sicher davon ausgehen, dass schon bei dem vorherigen tödlichen Unfall die Sicherheit der Anlage und eine eventuelle Pflichtverletzung der Bergbahnen ganz genau geprüft wurden. Wäre bei dieser Prüfung herausgekommen, dass der Lift unsicher ist, würde er in dieser Form schon seit dem ersten Unfall nicht mehr betrieben werden.
Außerdem kann man generell sagen, dass seilbahntechnische Anlagen in Deutschland (natürlich auch in A und CH) sicherheitstechnisch so streng überprüft werden, dass eine potentiell gefährliche Anlage sowieso nicht in Betrieb geht.
Es sind also durchaus Zweifel berechtigt an der Auffassung, dass der Lift generell unsicher sei.
Bliebe also noch die Frage der Schadensersatz-/Schmerzensgeldklage. Auch hier müßte den Bergbahnen ein Verschulden nachgewiesen werden, welches Ursache für Shoggys Unfall und die daraus resultierenden schweren Verletzungen war. Das dürfte aus o.g. Gründen recht schwer werden, außerdem schreibt Shoggy ja selbst:
Auslöser des Unfalls war also eine, wie sie selber schreibt, Unachtsamkeit bei der Schleppliftbenutzung. Eine (zumindest Teil-)Schuld an dem Unfall dürfte also auf jeden Fall bei Ihr selbst liegen, zumal ja auf die Schwierigkeit der Lifttrasse mithilfe eines Schildes explizit hingewiesen wurde.shoggy schrieb:Also, normalerweise geht man nicht davon aus, dass einem etwas Schlimmes beim Liften passiert, sondern man ruht sich von der Abfahrt aus und genießt die Landschaft. Unachtsamkeiten dürfen nicht solche schlimmen Folgen haben. Also, ich bin über einen Huppel gestolpert und die Skier kreuzten sich - da mir das Gegengewicht des anderen Ankerpartners fehlte, bin ich aus dem Lift gekippt und auf dem Rücken liegend die vereiste Trasse runtergeschossen.
Abschließend möchte ich aber auch noch sagen, dass es eigentlich nicht möglich ist, sich ein Urteil zu bilden, wenn man nur die eine Seite der Geschichte kennt. Alles, was wir hier schreiben, bewegt sich daher im Reich der Spekulation.
Nichtsdestotrotz wünsche ich Shoggy natürlich auch gute Besserung!
Außerdem kann man generell sagen, dass seilbahntechnische Anlagen in Deutschland (natürlich auch in A und CH) sicherheitstechnisch so streng überprüft werden, dass eine potentiell gefährliche Anlage sowieso nicht in Betrieb geht.
Es sind also durchaus Zweifel berechtigt an der Auffassung, dass der Lift generell unsicher sei.
Natürlich. Aber auch hier kann es, wenn nötig, behördliche Auflagen zur Absicherung der Liftspur geben.baeckerbursch schrieb:Zu dem Lift gehören ja nicht nur die technischen Einrichtungen, sondern auch die Liftspur & die Absicherung der Liftspur.
Es geht hier aber nicht um die Frage, ob die Liftspur einfach oder schwierig zu fahren ist. Dass es sich um eine eher schwierig zu fahrende Liftspur handelt, bestreitet ja niemand - gerade deswegen wurde ja das Warnschild aufgestellt. Und so ein Warnhinweis bedeutet für den Benutzer dann eben auch: Vorsicht, erhöhte Aufmerksamkeit!baeckerbursch schrieb:Und wenn die Liftspur eisig & verbuckelt ist kann wohl jeder, der schon mal bei solchen Verhältnissen gefahren ist, nachvollziehen, dass das nicht so einfach ist.
Du schreibst weiter oben, daß Du eine private Krankenversicherung hast, die ziemlich hohe Kosten zu übernehmen hatte. Normalerweise verlangen Krankenversicherungen bei Unfällen eine Unfallschilderung, um ihrerseits etwaige Schadensersatzansprüche verfolgen zu können - denn bei einem Drittverschulden können sie den Unfallverursacher in Anspruch nehmen.shoggy schrieb:Ja, es ist in der Tat "nur" eine Schadensersatzklage, denn ducrch meinen Unfall werde ich bleibende Schäden - und nicht nur kosmetischer Art - davontragen.
EKHG §9 Abs. 2 schrieb:Als unabwendbar gilt ein Ereignis insbesondere dann, wenn es auf das Verhalten des Geschädigten, eines nicht beim Betrieb tätigen Dritten oder eines Tieres zurückzuführen ist, sowohl der Betriebsunternehmer oder Halter als auch die mit Willen des Betriebsunternehmers oder Halters beim Betrieb tätigen Personen jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben und der Unfall nicht unmittelbar auf die durch das Verhalten eines nicht beim Betrieb tätigen Dritten oder eines Tieres ausgelöste außergewöhnliche Betriebsgefahr zurückzuführen ist.
shoggy schrieb:Ja, es ist in der Tat "nur" eine Schadensersatzklage, denn ducrch meinen Unfall werde ich bleibende Schäden - und nicht nur kosmetischer Art - davontragen. Ich fahre wirklich sehr gerne Ski und will sicherlich niemandem den Spaß verderben, aber man kann von unten definitiv nicht sehen, wie der obere Teil der Spur aussieht.
Im Übrigen hätte es doch langfristig nur Vorteile, wenn die Anlage durch mein Dazutun durch eine moderne 2/3(K)SB ersetzt würde.
Noch etwas: Es geht hier natürlich nicht um Urteilsbildung - wie auch? - ich suche ja lediglich für mich selbst nach Erklärungen, wogegen ich geprallt sein könnte, da es mir, auch ein halbes Jahr nach dem Unfall, immer noch schleierhaft ist, wie so etwas passieren konnte...
Nochmals: Danke für die breite Anteilnahme.
Dachstein schrieb:Imo schaut die Lage wie folgt aus:
Es wird im Skibetrieb zwischen typischen Gefahren und Hindernissen und atypischen Gefahren und Hindernissen unterschieden.
Zu ersterer Gruppe zählen beispielsweise auf Pisten vorhandene Unebenheiten (Bucke, Bodenwellen, Eisplatten und vereiste Stellen, wechselnde Schneeverhältnisse, apere Stellen und einzelne Steine. Auch zu erster Gruppe gehören Hindernisse und Gefahren, die von weitem erkennbar sind sowie leicht erkennbare Hindernisse, denen man leicht ausweichen kann. Selbst Motorschlitten und Pistengeräte gehören an und für sich zu erster Gruppe. Pistenmarkierungen und Abschrankungen gehören ebenso dazu.
Wichtig!
Typische Gefahren und Hindernisse müssen NICHT gesichert werden.
Eine steile Schleppspur gehört jedoch nicht dazu, muss also angeschrieben sein. Das ist hier der Fall. Das Eis jedoch stellt eine typische Gefahr dar, mit welcher zu rechnen ist. Die atypische Gefahr ist korrekt abgesichert, das Eis muss jedoch nicht abgesichert werden.
Es stellt sich jedoch die Frage: ist eine Schleppspur einer Piste gleichzusetzen?
MFG Dachstein
Der Grundgedanke, eine bestimmte Gefahr im Skibetrieb als typisch anzuerkennen, scheint also der zu sein, dass man der Gefahr selbstbestimmt leicht ausweichen kann.Auch zu erster Gruppe gehören Hindernisse und Gefahren, die von weitem erkennbar sind sowie leicht erkennbare Hindernisse, denen man leicht ausweichen kann
Irgendwo weiter oben schreibt shoggy, Unachtmerksamkeiten dürfen nicht so schlimme Folgen haben. Wieso denn bitte nicht???
Ist man als Skifahrer für sein eigenes Tun nicht verantwortlich? Gilt das auch fürs Mountainbiken?
Dann verklag ich gleich mal den Grundeigentümer wo ich über die fiese, nasse Wurzel gestürzt bin und mir die Schulter ausgerenkt habe. Und da war ich nicht mal unaufmerksam, da war ich voll konzentriert. Trotzdem gestürzt. Dann muss ja jemand anders Schuld sein als ich oder? Ich bin ja ein erfahrener Mountainbiker. Deswegen kann ich nicht Schuld sein. Also irgendeinen find ich schon noch, der da dran Schuld war und den verklag ich dann!
Blöd nur, dass an dem Tag sicher 100 andere auch über diese Wurzel gefahren sind, ohne Probleme.
McMaf schrieb:(Nebenbei: Woher hast du die Info mit den typischen und atypischen Gefahren beim Skibetrieb?)
Trotzdem bin ich hochkonzentriert wenn unten am Einstieg vor einer steilen Trasse gewarnt wird. Da hält man sich besonders gut an der Stange fest und schaut auf die Schleppspur und die Skispitzen und nicht in die Ferne.
Das musste jetzt mal sein.
Whistlercarver schrieb:Wenn ich mir das alles hier so durchlese komme ich zu folgendem Ergebnis: Der heutige gute Skifahrer kann nicht mehr Schlepplift fahren bei allen Bedingungen! Das ist sehr traurig!
da vertrete ich absolut die gegenteilige Auffassung. Gerade bei schwierigen/steilen/vereisten Liftspuren kommt als zusätzliche Erschwernis hinzu, wenn man es dann noch mit einem Liftpartner unterschiedlicher Göße oder von unterschiedlichem Gewicht zu tun hat und das auch noch ständig ausbalancieren muß - erst recht wenn sich dann regelmäßig noch die Schuhe aneinender verhakeln. Wann immer es geht ziehe ich aus Sicherheitsgründen eine Alleinfahrt vor (und zwar schon immer).Whistlercarver schrieb:Zu zweit geht es eigentlich immer leichter.
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