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Hab zwar kein Jura studiert, aber wenigstens in der deutschen Schule damals Rechtskunde gehabt - in Deutschland könnte man aber mit §823 BGB (den haben wir damals so oft genutzt, der fällt mir heute noch ein) den Schadensersatz erstreiten.Beispiel (fiktiver Sachverhalt): Jemand fährt mit dem Fahrrad voll fahrtauglich mit angemessener Geschwindigkeit auf einer Strasse. Plötzlich gerät ihm ein Insekt ins Auge. Er verreißt dadurch das Fahrrad, kommt von der Strasse ab und prallt gegen ein geparktes Auto, das er beschädigt. Hier liegt kein Verschulden des Radfahrers vor, daher muß er dem Halter des Autos seinen Schaden an dem Wagen auch nicht ersetzen.
Passiert genau dasselbe einem Mopedlenker, so ist dieser mit einem Kraftfahrzeug unterwegs und greift die Gefährdungshaftung des EKHG; ist dies doch die Betriebsgefahr eines Mopeds, dass es wo dagegenfährt.
Eine strafrechtliche Verurteilung scheidet in beiden Fällen nicht nur deshalb aus, weil Sachbeschädigungen nur bei Vorsatz strafbar sind; sondern insbesondere auch deshalb, da beiden Lenkern kein Verschulden vorzuwerfen ist.
kaldini schrieb:Hatte die letzten Jahre die Berichte (Spiegel etc.) zu Kaprun immer aufmerksam gelesen und mein Bauchgefühl sagte mir da immer, das geht nicht koscher zu. Tourismus + Politik + Lokalpatriotismus + Gesetzteshüter unternehmen alles, um die Sache unter den Tisch zu kehren. Das finde ich das wirklich traurige an der Sache.
Da stellt sich natürlich die Frage ob eine Gebrauchsanleitung, die man meistens erst lesen kann wenn man die Schachtel schon geöffnet hat, wirklich rechtlich verbindlich ist ?Einen Heizlüfter, der ausdrücklich nicht für den Einbau in Fahrzeuge vorgesehen ist
TPD schrieb:[Da stellt sich natürlich die Frage ob eine Gebrauchsanleitung, die man meistens erst lesen kann wenn man die Schachtel schon geöffnet hat, wirklich rechtlich verbindlich ist ?
Andererseits wenn man sich wirklich an alle Verbote, die in einer Gebrauchsanleitung stehen hält, dürfte man das Gerät theoretisch nicht einmal beim dafür vorgesehen Zweck in Betrieb nehmen...
Von dem her nicht erstaunlich dass gewisse Warnungen und Verbote sogar von einem Fachmann ignoriert werden.
2CLF_Sportbahn schrieb:Ich bin kein Jurist, aber für mich kann es da keine zwei Meinungen geben.
Schon selbst erlebt dass auf der Verpackung das Gegenteil stand als dann in der Gebrauchsanleitung !Wenn das alles nicht verbindlich ist und ignoriert werden kann, brechen ja abenteuerliche Zeiten an.
TPD schrieb:Aber wenn ich mich durch 10 Seiten völlig sinnloser Verbote und Warnungen durchlesen muss, ist es dann nicht erstaunlich dass plötzlich auch die wichtigen Punkte übersehen werden.
Oder man muss 10 Semester Jura studiert haben, um den Text wirklich verstehen zu können.Die dann eventuell noch im Kleingedruckten stehen, und man ein Mikroskop braucht, um das dann zu lesen - hab ich auch schon erlebt.
GMD schrieb:Ich will damit das Unglück auf keinen Fall verniedlichen, aber im Nachherein schon fast eine Hexenjagd auf mögliche Verantwortliche zu veranstalten, finde ich auch falsch.
Genau, diese Bezeichnung ist mir in der Nacht nicht mehr eingefallen.Ram-Brand schrieb:Anmerkung: In Österreich gibt es zwar keinen VDE aber einen ÖVE.
Diesen Schritt habe ich auch nicht verstanden.2CLF_Sportbahn schrieb:Anschließend den Hersteller des Heizlüfters zu verklagen, um sämtliche zukünftigen Schadenersatzforderungen auf diesen abzuwälzen und sich selbst von jeder Verantwortung freizuwaschen, ist Vorsatz und an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.
Oh doch, das kann sich sehr wohl im Bereich der subjektiven Tatseite niederschlagen.seilbahner schrieb:Unwissenheit (Dummheit) schützt vor Strafe nicht!
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