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Hoffnung für Kramsach

Hallo,

das gute an den Wopfner Betonstützen ist ja, dass kaum Beton in den Stützen ist, 4-5 Eisenrohre mit 5cm Durchmesser dann Beton, die Fundamente und Stützen sind in Kramsach nicht das Problem, ebenso wenig die Rollenbatterien (hier hat man noch genügend Material zum tauschen), das große Manko des ESL Sonnwendjochbahn sind die Singalkarten und die Strecküberwachungsanlage, diese Komponenten laufen nur noch mit letzer Kraft und werden öfters provusorisch Instand gehalten.
 
Was hats mit den Signalkarten???? Bin demnächst mal mit PETZ dort. :D :?:
 
Einfache Geschichte, die Signalkarten nähern sich dem Ende, neue Karten funktionieren in der Bahn nicht wirklich (wurde schon probiert mit mangelnden Erfolg) und die alten kann man nicht andauernd provisorisch Reparieren! Die Streckenüberwachung nun ja, der Lift kommt halt so "lala" noch durch die Technische Abnahme, wie AF auch geschrieben hat, die Bahn hats hinter sich! Traurig muss man vielleicht nur sein, weil es nun schwieriger wird ins Wandergebiet zu kommen, aber mich als fleißiger Wanderer stört das nicht. Die Bahn selbst gehört archiviert (was ich ja vorhabe) und muss halt dann auch dem Lauf der Zeit folgen ;-)
 
Eine frage eines daus: wie kann es sein das in at anscheinend gut erhaltene und gepflegte bahnen nicht mehr "verkehrssicher" ist und ersatzteile mangelware sind während im schönen bayern altere exemplare völlig ungerührt ihre runden drehen?
 
na ganz klar --- durch den Bestandsschutz in Deutschland und den TÜV!!! Vielleicht hat auch die Doppelmayrmafia dort nicht so das Sagen wie bei uns, wo schon alles unterwandert ist ,bis ins BmVit! :biggrin: :biggrin: :biggrin:
 
Dieseltom schrieb:
na ganz klar --- durch den Bestandsschutz in Deutschland und den TÜV!!!
Der Bestandsschutz (gibt es den eigentlich wirklich in anderer Form als bei uns, oder ist das nur so ein überall-anders-ist-alles-besser-Quatsch?) erlaubt aber sicherlich nicht, Bahnen mit Rissen im Fundament in Betrieb zu lassen und auch der TÜV ist doch in Deutschland eher dafür bekannt, ziemlich kleinlich zu sein.
Vielleicht wurde in Bayern schon früher mehr investiert um die Bahnen in besserem Zustand zu lassen? Oder es ist die Konkurrenz nicht so groß, dass auch eine einzelne alte Bahn noch genügend zahlende Leute anlockt um sie vernünftig in Schuss zu halten?

Vielleicht hat auch die Doppelmayrmafia dort nicht so das Sagen wie bei uns, wo schon alles unterwandert ist ,bis ins BmVit!
Da viele der betroffenen Bahnen ersatzlos abgebaut werden (große Gebiete die sichs leisten können haben die veralterten Anlagen sowieso schon vor Jahren ersetzt) hat Doppelmayr davon eigentlich relativ wenig. Somit greifen deine Verschwörungstheorien nicht ganz.
 
Den Bestandsschutz gibt es nur in der BRD da grundgesetzlich verankert und deshalb gilt der Erneuerungszwang bzw. der aktuelle technische Standard bei deutschen Bahnen nicht solange sie die TÜV - Prüfungen erfolgreich absolvieren. Deshalb "leben" dort auch z. B. die Giovanolalizenzbahnen weiter die in der EU deshalb außer Betrieb genommen werden, weil der "aktuelle Stand der Technik" ein Passieren von Robas bei entgleistem Seil vorschreibt was bei nem Giovanola - oder auch VR - Niederhalter technisch unmöglich ist.

In Kramsach ist nach Ausagen von Mitarbeitern spätestens Herbst 2014 Schluß; allerdings hält sich meine Trauer darüber sehr in Grenzen weil die Lifte bedingt durch den später erfolgten Kapazitätssteigerungsumbau durch Wopfner ein grauslich anzusehendes Gebastel (z. B. erweiterte Robas) sind.
Da wär z. B. der Wopfnerlift in Reith bei Seefeld sicher wesentlich erhaltenswerter...:!:
 
Das BESTANDSSCHUTZgesetz gibt es in der Bundesrepublik Deutschland um alte Technik am leben zu erhalten wenn das gewünscht ist. ( Rietburgbahn z.B.) Natürlich ist der TÜV streng und mit Bröselfundamenten kommt man da natürlich nicht durch, aber man muß keine Teilezertifizierungen vorlegen. Die Technik muß passen....! Frag PETZ der weiß mehr über den Bestandsschutz . Oder Tobi22. :ja: :ja: :ja:
 
Moin,

den sogenannten Bestandsschutz gibt es auch in der Bundesrepublik nicht, es gibt nur die Aussage was zum Zeitpunkt der Errichtung den geltenden Vorschriften und Gesetzen entsprach, darf auch so beibehalten werden obwohl es Vorschriften- und Gesetzesänderungen gab und dies ist über die Eigentumsgarantie mit At. 14 Grundgesetz verbunden. Der sog. Bestandsschutz kann bei Änderungen (Umbauten) von Anlagen auch mal ganz schnell flöten gehen und dann heißt es eben doch an die neuen Vorschriften anpassen. Der Begriff Bestandsschutz steht findet man im keinen Gesetzestext.

Gruß Steffen
 
Das BESTANDSSCHUTZgesetz gibt es in der Bundesrepublik Deutschland
Quelle? Ich konnte kein deutsches Bestandschutzgesetz finden. Und wie Meckelbörger im nachfolgenden Posting schreibt konnte ich es auch gar nicht finden, weil es es nicht in dieser Form gibt.


Meckelbörger schrieb:
Moin,

den sogenannten Bestandsschutz gibt es auch in der Bundesrepublik nicht, es gibt nur die Aussage was zum Zeitpunkt der Errichtung den geltenden Vorschriften und Gesetzen entsprach, darf auch so beibehalten werden obwohl es Vorschriften- und Gesetzesänderungen gab und dies ist über die Eigentumsgarantie mit At. 14 Grundgesetz verbunden. Der sog. Bestandsschutz kann bei Änderungen (Umbauten) von Anlagen auch mal ganz schnell flöten gehen und dann heißt es eben doch an die neuen Vorschriften anpassen.

Gruß Steffen

Und ganz genau so müsste es nach meinem Kenntnisstand auch in Österreich sein. Nur in sehr wenigen Fällen gibt bzw. gab es Nachrüstungspflichten (Beispiel aus dem KFZ-Bereich: orange Blinker). Solange man an der Anlage nichts verändert (und sie vor dem 4. Mai 2004 in Betrieb gegangen ist) gilt nicht das Seilbahngesetz 2003 sondern das zum Zeitpunkt der Bewilligung geltende Eisenbahngesetz 1957. Solange die Bahn also dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht und die Konzession nicht erloschen ist, sollte sie auch in Österreich weiterbetrieben werden dürfen.
In der Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 1995 i d g F konnte ich nirgends finden, dass die Bahn dem aktuellen Stand der Technik entsprechen muss, darin ist lediglich vom Vergleich des Ist-Zustandes mit dem bewilligten Zustand die Rede.
Im Falle einer Konzessionsverlängerung sieht die Sache wahrscheinlich anders aus, da kann die Behörde dem Betreiber vermutlich diverse Auflagen auferlegen wobei auch in diesem Falle nicht das SeilbG 2003 sondern das EisbG 1957 als Grundlage für die Bewertung des technischen Zustandes gilt:

§28 SeilbG 2003
(2) Voraussetzung für die Verlängerung der Konzession ist, dass das öffentliche Interesse am Betrieb der Seilbahn weiterhin gegeben ist und der technische Zustand der Seilbahn auch für den Verlängerungszeitraum einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb erwarten lässt. Dabei können bei jenen öffentlichen Seilbahnen, welche vor dem 3.5.2004 genehmigt bzw. errichtet wurden, als Grundlage jene Regelwerke und Nachweisverfahren herangezogen werden, welche unmittelbar vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes für die betreffende Seilbahn angewendet worden sind.


Haben Konzessionen für Seilbahnen auch in Deutschland ein Ablaufdatum? Wenn nicht wäre das nämlich eine Erklärung, wieso der Bestandschutz in Deutschland nicht endet, während er bei uns mit Ablauf der Konzession endet bzw. zumindest gelockert wird.
 
Ich meinte jetzt gar nicht rechtlich. Sondern eher von der Ersatzteilseite her.
 
Quis schrieb:
Solange die Bahn also dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht und die Konzession nicht erloschen ist, sollte sie auch in Österreich weiterbetrieben werden dürfen.

Legen wir das ganze mal auf die Eisenbahnbranche um: Annahme: ich habe einen Triebwagen, der aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts stammt. Ich muss, da sich das Traktionsnetz verändert hat, einen erheblichen Eingriff in die Fahrzeugtechnik (Traktionsstromkreis) machen (Einbau von Widerständen, Wechselrichter, Gleichrichter, andere Motoren, was auch immer). Ansonsten müsste ich aber nichts machen, auch wenn das Fahrzeug keine zwei unabhängigen Bremssysteme hat? Irrtum! Sobald ein schwerer Eingriff in die Fahrzeugtechnik von Nöten ist, muss das Fahrzeug neu zugelassen werden, und dann gilt meines Wissens auch nach dem Eisenbahngesetz von 1957, dass das Fahrzeug den jetzigen Richtlinien zu entsprechen hat. Folglich Komplettumbau der Bremsanlage, ev. eine Asbestsanierung, neue, halogenfreie Kabel, und, und, und.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, das dies bei einer Seilbahn auch so ist.

baeckerbursch schrieb:
Sondern eher von der Ersatzteilseite her.

So lange technisch nichts fehlt und entsprechende Ersatzteile vorhanden sind - kein Problem. Wenn aber die Ersatzteillage prekär wird, Einzelanfertigungen drohen, wird es eng. Und meist kommen früher oder später die Materialwerte hinzu. Nichts ist für die Ewigkeit gemacht. Freilich, man kann zum Flicken anfangen, nur das wird immer mehr, und mehr und mehr, irgendwann ist das ganze Ding ein Flickwerk; alte Arbeitstechniken die nötig werden können, weil das Personal fehlt, nicht mehr gemacht werden - ich kenne einige Verkehrsbetriebe, die längst pensionierte Mitarbeiter aus der Pension geholt hat, nur um gewisse Arbeiten durchführen zu können. Nur irgendwann sterben einem die auch weg. Es wird, je älter das Ding wird, immer schwieriger. Bei Oldtimer gibt es immerhin teilweise schon Nachbauteile, bei der Eisenbahn wird es schon schwieriger (siehe Schicksal 1018.05) und bei Seilbahnen wird es ein Ding der Unmöglichkeit.
Zu Bayern ist auch noch anzumerken, dass dort lange nicht der Investitionsdruck herrscht, wie in Österreich. Wenn in Österreich einige Jahre nichts investiert wird, wird es schwer - dann geht das nur mehr unter höchsten Anstrengungen aller Beteiligten.

MFG Dachstein
 
Moin,

genau beim ersten Beispiel wäre auch in Deutschland der "Bestandsschutz" aufgehoben. Die Umbauarbeiten müssten von einem Sachverständigen (TÜV o. ä.) abggenommen werden. Von der Elektrotechnik her denke ich dass bei den deutschen Anlagen die Steuerungen noch weitestgehend im Urzustand sind und mit Klappertechnik (Schütze und Relais) funktionieren, da ist die Ersatzteilversorgung relativ einfach. Kann zwar mit dem Begriff Signalkarten (evtl. Einschub für SPS???) nichts anfangen aber wenn die Steuerung des ESL irgendwann mal umgerüstet wurde auf SPS kann es mit den Ersatzteilen schon schwierig sein.

Gruß Steffen
 
Dachstein schrieb:
Quis schrieb:
Solange die Bahn also dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht und die Konzession nicht erloschen ist, sollte sie auch in Österreich weiterbetrieben werden dürfen.

Legen wir das ganze mal auf die Eisenbahnbranche um: Annahme: ich habe einen Triebwagen, der aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts stammt. Ich muss, da sich das Traktionsnetz verändert hat, einen erheblichen Eingriff in die Fahrzeugtechnik (Traktionsstromkreis) machen (Einbau von Widerständen, Wechselrichter, Gleichrichter, andere Motoren, was auch immer). Ansonsten müsste ich aber nichts machen, auch wenn das Fahrzeug keine zwei unabhängigen Bremssysteme hat? Irrtum! Sobald ein schwerer Eingriff in die Fahrzeugtechnik von Nöten ist, muss das Fahrzeug neu zugelassen werden, und dann gilt meines Wissens auch nach dem Eisenbahngesetz von 1957, dass das Fahrzeug den jetzigen Richtlinien zu entsprechen hat. Folglich Komplettumbau der Bremsanlage, ev. eine Asbestsanierung, neue, halogenfreie Kabel, und, und, und.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, das dies bei einer Seilbahn auch so ist.

Darum hab ich ja den Satz vor dem zitierten mit "Solange man an der Anlage nichts verändert" begonnen, hätte ich beim zitierten auch nochmal dazuschreiben sollen.
Um dein vorheriges Beispiel weiterzuführen:
Wenn man eine dieselbetriebene Seilbahn hat, die einen Motorschaden erleidet und einen baugleichen Motor auftreiben kann, muss sie IMO nicht an die aktuellen Vorschriften angepasst werden (Da es ein gleichwertiges Ersatzteil ist). Will man nun aber von Diesel- auf Elektrobetrieb umrüsten, müsste man die gesamte Anlage auf den aktuellen Stand der Technik bringen.

Und damit ist die Rechtslage scheinbar in Österreich ähnlich wie in Deutschland, da ja lt. Steffen (Meckelbörger) auch dort die Anlage bei Änderungen an die neuen Vorschriften angepasst werden muss.

Wie weiter vorne schon mal geschrieben bin ich aber kein Jurist, folglich ist das alles nur meine laienhafte Interpretation des Gesetzestextes.
 
Quis schrieb:
Haben Konzessionen für Seilbahnen auch in Deutschland ein Ablaufdatum? Wenn nicht wäre das nämlich eine Erklärung, wieso der Bestandschutz in Deutschland nicht endet, während er bei uns mit Ablauf der Konzession endet bzw. zumindest gelockert wird.
Genau das ist meiner Kenntnis nach der Grund und der Bestandsschutz leitet sich aus dem deutschen Grundgesetz aus welches in diesem Fall diesen Teil der EU - Vorschriften außer Kraft setzt. Wenn in Deutschland ne Konzession verlängert wird, die Anlage in einwandfreiem Zustand ist und keine Änderungen geplant sind, muß sie nicht dem aktuellen Stand der Techik entsprechen.
Falls hingegen in anderen EU - Mitgliedsländern eine Konzessionsverlängerung anstünde ist dies aber der nötig und deshalb ist eine Konzessionsverlängerung den meisten Betreibern schlicht zu aufwendig. Mit entsprechenden juristischen Kenntnissen und technischem Knowhow in Zusammenarbeit mit einem Betrieb der auch ne Zertifizierungsberechtigung hat wie beispielsweise eben Schwienbacher oder CCM ist dies durchaus möglich. Rechnet sich aber sicher auch nur dann wenn man qualitativ von der bestehenden Anlage überzeugt ist und keine Änderungen für erforderlich hält. Deshalb gab es bis dato meines Wissens solche Rebuilts auch nur an Erzeugnissen von Marchisio und Trojer und die machte man nicht aus Liebe zu den Liften sondern aufgrund der Qualität die indirekt auch die Überarbeitungskosten in Grenzen hielt.
Deshalb werden beim ESL in Vellau bei der nächsten Konzessionsverlängerung wahrscheinlich auch die Rundrohrstützen ersetzt weil man den einbetonierten Teil logischerweise nicht prüfen kann. Der Korblift hat hingegen aufgeschraubte Gitterstützen wo dies kein Problem darstellte. Auf Elba wählte CCM meiner Kenntnis nach den Weg die einbetonierten Gitterstützen aus den Fundamenten zu schremmen und nach Prüfung wieder neu zu fundamentieren - so geht´s natürlich auch.

Allerdings stellt sich für mich die generelle Frage warum es diese Bindung an aktuelle Vorschriften dann nur bei Seilbahnanlagen und nicht allen anderen sicherheitsrelevanten Bauten und Anlagen gibt denn Brücken, Kräne, Fabriken, Flugzeuge etc. (und die Liste könnte man beliebig fortsetzen) können genauso Menschen an Leib und Leben Schaden zufügen; meiner Meinung nach haben da die Seilbahnherstellerlobbyisten ein absolutes Meisterwerk für ihre Branche in Brüssel vollbracht...:ja:

Auch die Betonstützen sind nicht für die Ewigkeit denn meines Wissens nach waren Zweifel an denen Ursache warum man zuletzt in Sölden die Sesselbestückung beim Hochsölden - ESL halbierte was die Bergbahnen dann vermutlich endgültig dazu veranlasste den Lift zu schleifen.
Allerdings hätte man dann dort zuerst mal die neue Gaislachkoglbahn Sekt. 1 stillegen müssen denn deren Stützen wackelten zum Unterschied zu den Wopfnerstützen nämlich erheblich.
 
Dachstein schrieb:
Freilich, man kann zum Flicken anfangen, nur das wird immer mehr, und mehr und mehr, irgendwann ist das ganze Ding ein Flickwerk
Man sollte einfach regelmäßig hier und da was machen, dann sollte das doch kein Problem sein und auch kein Flickwerk sein. Es ist ja usus, dass man bei Seilbahnen das Seil wechseln muss, die Seilrollen ersetzen muss, hier & da werden auch jetzt schon die Fahrbetriebsmittel ersetzt, auch Steuerungen, Überwachungssysteme u.ä. wurden hier und da an Seilbahnen modernisiert. Wenn das auf die Jahre verteilt immer gemacht wird, dann sollte es nach Ablauf der Konzession auch nicht daran scheitern, auch das letzte bisschen noch zu erneuern, um wieder eine Konzession zu bekommen.

Es gibt in Europa genügend Standseilbahnen, die an, um oder über 100 Jahre alt sind, und bei diesen Bahnen funktioniert das doch auch, wieso sollte diese Methode also nicht auch bei ESL, EUB etc. funktionieren!?! Sind ESL / EUBs inzwischen Wegwerfprodukte, bei denen sich Reparaturen nicht mehr lohnen? Lieber Neubauen statt Renovieren?
 
starli schrieb:
Man sollte einfach regelmäßig hier und da was machen, dann sollte das doch kein Problem sein und auch kein Flickwerk sein.

Ich zitiere mal einen Bediensteten einer solchen, über 50 Jahre alten Seilbahn, bei welcher regelmäßigen Abständen die entsprechenden Revisionsmaßnahmen eingehalten wurden: "Ein Riss wird ausgeschliffen und verschweißt, am nächsten Tag ist der nächste Riss da..." Ab dem Punkt ist das ganze nur mehr ein Flickwerk, und sowas heiße ich einfach nicht gut. Hier geht es um substanzielle Dinge (Fundamente, Stationsfachwerk und co.) nicht um einfach zu tauschende Verschleißteile. Was nutzt dir bei einem Auto jedes durchgeführte Service, wenn dir die Schüssel nach 15 Jahren unter den Fingen wegrostet? Letztlich ist das bei einer Seilbahn auch nichts anderes, nur über einen längeren Zeitraum.
Des weiteren ist der Einbau einer neuen Steuerung ein erheblicher Eingriff in die Technik, und da hatten wir ja vorige Seite einiges Aufschlussreiches.

starli schrieb:
Es gibt in Europa genügend Standseilbahnen, die an, um oder über 100 Jahre alt sind, und bei diesen Bahnen funktioniert das doch auch, wieso sollte diese Methode also nicht auch bei ESL, EUB etc. funktionieren!?! Sind ESL / EUBs inzwischen Wegwerfprodukte, bei denen sich Reparaturen nicht mehr lohnen? Lieber Neubauen statt Renovieren?

Ich bitte dich mal aufzuzählen, wie viel an diesen Bahnen noch original ist. In Österreich könnten deine Beispiele Schlossbergbahn Graz und Festungsbahn Salzburg sein. Und wenn man sich die Bahnen so anschaut, dann handelt es sich um faktische Neubauten, also Ersatzanlagen der ursprünglichen Bahn, meist stehen an diesen Standorten mehrere Bahngenerationen! Vor allem sind SSBs bodengebunden (maximal auf Brücken), während es bei den ESLs durch die Luft geht. Und hier muss auzf alle Fälle ganz besonders darauf Wert gelegt werden, dass 110% Sicherheit gewährt ist.

starli schrieb:
Sind ESL / EUBs inzwischen Wegwerfprodukte, bei denen sich Reparaturen nicht mehr lohnen?

Meist wird eines vergessen - hinter jeder Seilbahn steckt ein Mensch, der im Falle eines (Un)Falles seinen Schädel hinhalten muss. Und bevor ich meinen Schädel hinhalte, hohle ich aber 1000 Mal lieber die Flex aus dem Werkzeugschuppen.

MFG Dachstein
 
Dachstein schrieb:
Ich zitiere mal einen Bediensteten einer solchen, über 50 Jahre alten Seilbahn, bei welcher regelmäßigen Abständen die entsprechenden Revisionsmaßnahmen eingehalten wurden: "Ein Riss wird ausgeschliffen und verschweißt, am nächsten Tag ist der nächste Riss da..." Ab dem Punkt ist das ganze nur mehr ein Flickwerk, und sowas heiße ich einfach nicht gut.
Solche Dinge treten aber nur bei Bahnen auf deren Teile von Beginn an falsch konstruiert, zu gering dimensioniert oder aus mangelhaftem Material produziert wurden denn Risse etc. dürfen bei einer einwandfreien Seilförderanlage meiner Meinung nach auch nach 50 Jahren nicht auftreten; hier rechnet sich eine Weitererhaltung dann auch sicherlich nicht.

Starli hat aber insoferne sicherlich recht das bei entsprechenden und laufenden Investitionen bei einer Qualitätsanlage in den meisten Fällen ne Konzessionsverlängerung kein Problem darstellt.
Ich hatte ja schonmal den Diskurs zwischen dem damaligen Leitneraußendienstler, BL Sepp und mir in Vellau beschrieben wo der Leitnermann meinte, dieses "alte Glump" müsse endlich mal durch ne neue Leitnerbahn ersetzt werden. Sepp erklärte dann, nur wenn die Qualität dieselbe wäre, liesse sich eventuell darüber reden. Als der Leitnermann dann meinte das wär sicher nicht das Problem fragte ich ihn, woher er denn beispielsweise schrottanteilsfreie Stahlqualitäten wie bei den Trojerliften für ne neue Bahn bekommen wolle worauf er dann wortlos und mit rotem Kopf von dannen zog...:mrgreen:

Wenn mal Teile Troubles machen sind es interessanterweise nämlich genau jene, die aufgrund einer geänderten Vorschriftenlage mal ersetzt werden mussten...
 
Petz schrieb:
Solche Dinge treten aber nur bei Bahnen auf deren Teile von Beginn an falsch konstruiert, zu gering dimensioniert oder aus mangelhaftem Material produziert wurden denn Risse etc. dürfen bei einer einwandfreien Seilförderanlage meiner Meinung nach auch nach 50 Jahren nicht auftreten; hier rechnet sich eine Weitererhaltung dann auch sicherlich nicht.

Du irrst. Jeder Stahl ist einer Alterung unterworfen. Denn nicht nur zu geringe Dimensionierung (die berühmt berüchtigte Leichtbauweise) oder mangelhaftem Material (das oft verwendet wurde - Recycling nach dem Krieg!) bedingen Rissbildung, sondern auch die Temperatur. Und gerade bei Seilbahnen, die einen weiten Temperaturbereich überstehen müssen, dazu teilweise mehrfach am Tag (oben Minus, unten Plusgrade), kann sich sowas negativ auf die Langlebigkeit auswirken. Schwingungen brauchen gar nicht von der Anlage selber kommen, der Wind reicht bereits (Stichwort Resonanz).
Bei Beton hängt vieles von den Zuschlagstoffen ab, und die waren nach dem Krieg auch nicht gerade die besten, teilweise wurden noch bis weit in die 1960er Jahre minderwertige Zuschlagsstoffe am Bau verwendet.

MFG Dachstein
 
Die Technik vorallem der Betonbau war vor 50 Jahren auch nicht so wie heute. Es gibt sachen die halten 200 jahre aus Beton und Stahl, und andere Zeigen nach 20 jahren schon Probleme auf.Vor allem Witterungseinflüsse wie Wind, Regen, Frost setzen jedem Material zu.Man konnte vor 50 jahren nicht berechnen welche Schäden evtl. auftreten können.
 
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